Dringend: Problem mit Umsatzsteuer
Autor de la hebra: Carolin Haase
Carolin Haase
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Sep 3, 2012

Liebe Kollegen,

mein Buchhalter sagt mir, dass ich die Umsatzsteuer für die Arbeit, die ich für 2 Kolleginnen im EU-Ausland gemacht habe, nun abführen muss, da die angegebenen Nummern keine Unternehmensnummern sind, sondern ganz normale Steuernummern.

Ich bin verwirrt, in den Jahren zuvor war das in vergleichbaren Fällen nämlich nie problematisch. Es handelt sich um eine spanische CIF und eine britische Tax reg No.

Heisst das, dass ich nicht für Einze
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Liebe Kollegen,

mein Buchhalter sagt mir, dass ich die Umsatzsteuer für die Arbeit, die ich für 2 Kolleginnen im EU-Ausland gemacht habe, nun abführen muss, da die angegebenen Nummern keine Unternehmensnummern sind, sondern ganz normale Steuernummern.

Ich bin verwirrt, in den Jahren zuvor war das in vergleichbaren Fällen nämlich nie problematisch. Es handelt sich um eine spanische CIF und eine britische Tax reg No.

Heisst das, dass ich nicht für Einzelpersonen im Ausland arbeiten kann? Und wo erhalte ich Informationen darüber, gibt's da eine Seite oder so?

Danke!
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Gudrun Wolfrath
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Ja, für das Ausland wird unterschieden Sep 3, 2012

zwischen Privatkunden und Unternehmenskunden.

Sieh mal hier:
http://www.goetzbuchholz.de/UStAuslandi.htm


[Bearbeitet am 2012-09-03 09:11 GMT]


 
Steffen Walter
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Unternehmereigenschaft Sep 3, 2012

Hallo Carolin,

die Kolleginnen sind doch aber auch Freiberuflerinnen und damit Unternehmerinnen, oder? Dass das nicht reichen und in jedem Fall eine USt.-ID-Nummer nach dem gängigen EU-Muster erforderlich sein soll, erscheint mir zumindest "an den Haaren herbeigezogen". Besonders in Großbritannien ist die Schwelle des Jahreseinkommens für die Erteilung einer "VAT ID" nämlich so hoch, dass viele Freiberufler und andere kleinere Unternehmen gar keine beantragen können.

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Hallo Carolin,

die Kolleginnen sind doch aber auch Freiberuflerinnen und damit Unternehmerinnen, oder? Dass das nicht reichen und in jedem Fall eine USt.-ID-Nummer nach dem gängigen EU-Muster erforderlich sein soll, erscheint mir zumindest "an den Haaren herbeigezogen". Besonders in Großbritannien ist die Schwelle des Jahreseinkommens für die Erteilung einer "VAT ID" nämlich so hoch, dass viele Freiberufler und andere kleinere Unternehmen gar keine beantragen können.

Ich war bisher davon ausgegangen, dass der Nachweis der Unternehmereigenschaft ausreicht (bin aber natürlich kein StB)

Viele Grüße

Steffen
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Carolin Haase
Carolin Haase  Identity Verified
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PERSONA QUE INICIÓ LA HEBRA
Tja Sep 3, 2012

leider ist es wohl doch so, dass ich für die betreffenden Kolleginnen nun hier Umsatzsteuer abführen muss; das Buchhaltungsbüro rief mich eben an. Es gehe darum, so sagte man mir, dass man für den "innergemeinschaftlichen Verkehr" eine bestimmte Nummer braucht; und die haben die beiden eben nicht.
Man hat das auch alles geprüft (die Nummern kann man über ein Programm eingeben) und da kam raus: ungültig für den innergemeinschaftlichen Verkehr.
Würde mich ja nicht stören, w
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leider ist es wohl doch so, dass ich für die betreffenden Kolleginnen nun hier Umsatzsteuer abführen muss; das Buchhaltungsbüro rief mich eben an. Es gehe darum, so sagte man mir, dass man für den "innergemeinschaftlichen Verkehr" eine bestimmte Nummer braucht; und die haben die beiden eben nicht.
Man hat das auch alles geprüft (die Nummern kann man über ein Programm eingeben) und da kam raus: ungültig für den innergemeinschaftlichen Verkehr.
Würde mich ja nicht stören, wenn ich nicht umsatzsteuerpflichtig wäre, aber so ist das überaus ärgerlich.
Allerdings sind das keine großen Beträge, zum Glück.

Und wieder was gelernt,
Carolin
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Sabine Reichert
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@Steffen Sep 3, 2012

Und wie soll die Unternehmereigenschaft stattdessen nachgewiesen werden? Und wenn nicht anhand der USt.-ID-Nr. - wie sollen diese Umsätze dann in der zusammenfassenden Meldung erklärt werden?

VG Sabine


 
Michael Wetzel
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bei der Spanierin nachhacken Sep 3, 2012

Hallo Carolin,

ich würde bei der spanischen Kollegin nachhacken: Eigentlich müsste sie eine USt.-IdNr./ UID/ VAT Nr. entweder schon haben oder mindestens brauchen - und relativ leicht bekommen können. Dann bekommt sie eine normale inner-EU B2B Rechnung ohne MwSt., und sie bezahlt (und bekommt zurück) die MwSt. in Spanien.

Die Briten sind in diesem Punkt komisch: Sie scheinen, keine VAT Nr. an Kleinunternhemer zu vergeben - und gleichzeitig haben sie eine extrem hohe
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Hallo Carolin,

ich würde bei der spanischen Kollegin nachhacken: Eigentlich müsste sie eine USt.-IdNr./ UID/ VAT Nr. entweder schon haben oder mindestens brauchen - und relativ leicht bekommen können. Dann bekommt sie eine normale inner-EU B2B Rechnung ohne MwSt., und sie bezahlt (und bekommt zurück) die MwSt. in Spanien.

Die Briten sind in diesem Punkt komisch: Sie scheinen, keine VAT Nr. an Kleinunternhemer zu vergeben - und gleichzeitig haben sie eine extrem hohe Einkommenschwelle für den Kleinunternehmer-Status.
B2B Angebot sind normaleweise nach dem Nettopreis und ich denke, dass es dein gutes Recht wäre, die MwSt. von der britischen Kollegin zu verlangen. Besonders nett ist es so oder so nicht, da jemand plötzlich 7% bzw. 19% mehr bezahlt bzw. weniger bekommt für die getane Arbeit. Das müsste man im Voraus regeln - oder am Besten Großbritannien einfach vermeiden. Sie stellen eine einmalige Ausnahme in diesem Punkt dar.

Schöne Grüße
Michael
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Steffen Walter
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Tja, ... Sep 3, 2012

Sabine Reichert wrote:

Und wie soll die Unternehmereigenschaft stattdessen nachgewiesen werden? Und wenn nicht anhand der USt.-ID-Nr. - wie sollen diese Umsätze dann in der zusammenfassenden Meldung erklärt werden?

VG Sabine


... da beißt sich die Katze zumindest bei der zusammenfassenden Meldung dann wohl in den Schwanz, da es technisch leider nicht ohne USt.-ID geht. Unbillig ist diese Regelung dennoch, da die Unternehmereigenschaft problemlos durch die national vergebene Steuernummer nachgewiesen werden kann (und es zumindest in GB wegen der hohen Einkommensgrenzen für Kleinunternehmer - siehe Michael Wetzels Beitrag - Probleme gibt, eine USt.-ID-Nummer überhaupt zu erhalten).


 
David Wright
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Unternehmenseigenschaft ist irrelevant. Sep 3, 2012

Was wichtig ist, ist dass der Rechnungsemfänger im EU-Ausland USSt (oder hier VAT) selbst bezahlt. Nur dann kann eine Rechnung ohne USSt ausgestellt werden. IN GB ist die Schwelle für (Pflicht-)USSt sehr hoch; freiweillig kann man sich für USSt unterhalb dieser Shwelle optieren, aber die meisten Kollegen wollen sich die Mühe der USSt-Anmeldungen und -zahlungen ersparen. Dann aber können sie keine VAT auf die von ihnen bezahlten Rechnungen (input tax) abziehen, was sie anscheinend in Kauf ne... See more
Was wichtig ist, ist dass der Rechnungsemfänger im EU-Ausland USSt (oder hier VAT) selbst bezahlt. Nur dann kann eine Rechnung ohne USSt ausgestellt werden. IN GB ist die Schwelle für (Pflicht-)USSt sehr hoch; freiweillig kann man sich für USSt unterhalb dieser Shwelle optieren, aber die meisten Kollegen wollen sich die Mühe der USSt-Anmeldungen und -zahlungen ersparen. Dann aber können sie keine VAT auf die von ihnen bezahlten Rechnungen (input tax) abziehen, was sie anscheinend in Kauf nehmen (als Übersetzer hat man relativ wenig Ausgaben). Daher müssen alle Rechnungen an GB-Kollegen, die VAT nicht abführen, die USSt ausweisen. Ob der Kollege ein Unternehmer ist, spielt dann keine Rolle.Collapse


 
David Wright
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Noch was Sep 3, 2012

für USSt im nachhinein zu optieren (wie von Carolin anscheinend vorgeschlagen) würde ordentlich in die Hose gehen, da dann müsste der Ü ind GB (oder Spanien) USST auf allen von ihm in der Zwischenzeit ausgestellten Rechnungen abführen, und hoffen (vergebens?), dass ihm seine Kunden erstatten.

 
Elke Pielmeier (X)
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Deutsche USt auf den Preis aufschlagen Sep 3, 2012

Wenn die Leistung nicht steuerfrei abgerechnet werden kann, dann würde ich natürlich die Umsatzsteuer oben auf den Preis aufschlagen und nicht aus dem eigenen Verdienst herausrechnen. Das wird ja überall gemacht.

 
Agnes Lenkey
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In Spanien leicht zu bekommen Sep 3, 2012

Wie Michael sagt, im spanischen Fall könntest du nachfragen, die Kollegin könnte das beantragen und dann würde man ihre Nummer nachprüfen können. Zwar muss man schon in Spanien die USt.-IdNr. separat beantragen, dies ist jedoch sehr einfach und geht ganz schnell. ***Man benutzt diese Nummer normalerweise im Inland nie****, ich brauchte es auch nur für Wörterbüchereinkäufe aus Deutschland oder für ausländische Kunden. Der einzige Unterschied ist, dass meine spanische Steuernummer (die ... See more
Wie Michael sagt, im spanischen Fall könntest du nachfragen, die Kollegin könnte das beantragen und dann würde man ihre Nummer nachprüfen können. Zwar muss man schon in Spanien die USt.-IdNr. separat beantragen, dies ist jedoch sehr einfach und geht ganz schnell. ***Man benutzt diese Nummer normalerweise im Inland nie****, ich brauchte es auch nur für Wörterbüchereinkäufe aus Deutschland oder für ausländische Kunden. Der einzige Unterschied ist, dass meine spanische Steuernummer (die in diesem nachprüfbaren Register für innergemeinschaftlichen Verkehr nicht eingetragen ist) nun eine "ES" am Anfang bekommen hat, es ist dieselbe Nummer, aber beginnt mit ES (und ist nun nachprüfbar und gültig für den innergemeinschaftlichen Verkehr). Das Dokument heißt "Alta en el registro de operadores intracomunitarios" (man muss das Formular "modelo 036" ausfüllen), falls ich mich gut erinnere ist es kostenlos und ich habe es am selben Tag bekommen, glaube ich. Es war ganz einfach.
Liebe Grüsse,
Agnes
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Miriam Neidhardt (X)
Miriam Neidhardt (X)  Identity Verified
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Immer USt-ID prüfen! Sep 4, 2012

Moin Carolin,

wie bereits mehrfach gesagt wurde, ist es in der Tat so, dass du Rechnungen an Personen im Ausland, die keine VAT-ID/USt-ID haben, brutto ausstellen musst; tust du das nicht, musst du die UST vom Nettorechnungsbetrag abführen. Witzigerweise wissen das Auftraggeber im Ausland oftmals nicht; so wollte mir eine Agentur in GB mal erzählen, ich könne die Rechnung auch ohne VAT-ID netto ausstellen - andere machen das auch so. Könnte daran liegen, dass andere nicht umsatz
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Moin Carolin,

wie bereits mehrfach gesagt wurde, ist es in der Tat so, dass du Rechnungen an Personen im Ausland, die keine VAT-ID/USt-ID haben, brutto ausstellen musst; tust du das nicht, musst du die UST vom Nettorechnungsbetrag abführen. Witzigerweise wissen das Auftraggeber im Ausland oftmals nicht; so wollte mir eine Agentur in GB mal erzählen, ich könne die Rechnung auch ohne VAT-ID netto ausstellen - andere machen das auch so. Könnte daran liegen, dass andere nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

Wie dem auch sei, dumm gelaufen, für die Zukunft: Immer die USt-ID prüfen! Das geht einfach online unter http://evatr.bff-online.de/eVatR/. Sollte etwas mit der USt-ID nicht stimmen, kann man so immer noch rechtzeitig nachhaken. Bei der Steuererklärung, die ja nun nach Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde, erstellt wird, ist es zu spät ...

Eine wirklich hervorragende Anleitung zur Umsatzsteuer bei Übersetzern findet sich hier: http://www.triacom.com/archive/umsatzsteuer.de.pdf

Gruß Miriam

www.ueberleben-als-uebersetzer.de
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Carolin Haase
Carolin Haase  Identity Verified
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PERSONA QUE INICIÓ LA HEBRA
Vielen Dank! Sep 18, 2012

Entschuldigt meine späte Rückmeldung auf eure Beiträge; hier war viel los.

Miriam hat Recht: Ich hätte mich vorher darum kümmern müssen, nun stehe ich, insbesondere was die britische Kollegin betrifft, dumm bzw. 19% ärmer da. Nun, aus Schaden wird man klug und künftig muss es bei Arbeiten für Kollegen im EU-Ausland entweder 19% teurer sein oder eine entsprechende Steuernummer muss her. Ich würde mir letzteres wünschen.


 


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Dringend: Problem mit Umsatzsteuer






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