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Urkundenübersetzen: Was machen mit Stempeln + Unterschriften?
Thread poster: moscowcruiser
moscowcruiser
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Feb 1, 2014

Gerade übersetze ich zum ersten Mal ein Zeugnis, Diplom, usw.: Was macht man eigentlich mit Stempeln und Unterschriften? Scannt man Stempel und Unterschriften ein und bringt sie so in die Übersetzung? Oder schreibt man "Stempel der Universität soundso" an die entsprechende Stelle in der Übersetzung? Oder was ganz anderes? Habe mal einen Kurs zum Urkundenübersetzen gemacht, aber dazu wurde gar nichts gesagt.

 
Lina Berova
Lina Berova  Identity Verified
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Übersetzen! Feb 2, 2014

[Stempel]: "(Übersetzung des Textes auf dem Stempel in Anführungsstrichen)"
Wenn der Stempel/Siegel unleserlich ist:
[Rundes Wappensiegel]: [unleserlich]
Bei Unterschriften: [gez. Unterschrift]


 
Bernd Müller (X)
Bernd Müller (X)
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Kurs zum Urkundenübersetzen gemacht, aber dazu wurde gar nichts gesagt. Feb 2, 2014

1. Was für ein Kurs, wo?

In München kann man nur eine wohl 2- jährige postgymnasiale Schule besuchen, oder FH/ Uni.

2. Zusatzinfo:
2.1 Die Abkürzungen & Kürzel müssen ausgeschrieben & übersetzt werden

Suche / google mal nach BDÜ- Merkblatt für Übersetzer- da sind ALLE Details aufgelistet und beschrieben.

Dass man Euch in dem "Kurs" nicht darauf - oder etwas ähnliches - hingewiesen hat, ist mehr als verwunderlich!

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1. Was für ein Kurs, wo?

In München kann man nur eine wohl 2- jährige postgymnasiale Schule besuchen, oder FH/ Uni.

2. Zusatzinfo:
2.1 Die Abkürzungen & Kürzel müssen ausgeschrieben & übersetzt werden

Suche / google mal nach BDÜ- Merkblatt für Übersetzer- da sind ALLE Details aufgelistet und beschrieben.

Dass man Euch in dem "Kurs" nicht darauf - oder etwas ähnliches - hingewiesen hat, ist mehr als verwunderlich!

Oder war der Kurs in ... Moscow??


3. >>>Zeugnis, Diplom, usw.:
Solche Übersetzungen werden eigentlioch IMMER "beglaubigt"/ bestätiget verlangt & angefertigt.

darfst Du aber nicht, falls Du keine Beeidigung in Deutschkland vorzuweisen hat. Und nach der Beeidigung Stempel anfertigen klassen, und darunter setzen, mir der Bestätigungsformel des betr.. Landes- justizministeriums!

[Editat la 2014-02-02 07:23 GMT]
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Max Chernov
Max Chernov
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Alles muss übersetzt werden. Feb 2, 2014

Je genauer dabei der Übersetzer die Form des Dokuments hält, desto besser.

Ich habe mal mit einer Notarin zusammengearbeitet, die forderte von uns (Übersetzern in einem Büro in Moskau), dass selbst die unleserlichen Stempel übersetzt waren. Wir riefen sogar bei einigen Instituten an, um die Einzelheiten über diesen oder jenen Stempel zu erfahren.


 
René Stranz-Nikitin
René Stranz-Nikitin  Identity Verified
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Grober Unfug Feb 2, 2014

Max Chernov wrote:

Ich habe mal mit einer Notarin zusammengearbeitet, die forderte von uns (Übersetzern in einem Büro in Moskau), dass selbst die unleserlichen Stempel übersetzt waren. Wir riefen sogar bei einigen Instituten an, um die Einzelheiten über diesen oder jenen Stempel zu erfahren.


Das würde ich groben Unfug nennen. Was im Original nicht leserlich ist, sollte in der Übersetzung auch so gekennzeichnet sein. Welche Glaubwürdigkeit hat denn eine Übersetzung von Textpassagen, die im Original für den Endnutzer klar unleserlich sind (ich meine, auch ohne Kenntnis der Fremdsprache sieht man doch, ob die Schriftzeichen entzifferbar sind, oder nicht)?

Ich bin zwar nicht beeidigt, aber der gesunde Menschenverstand führt mich dazu. Eine Ausnahme bilden für meine Begriffe nur Stempel, die im Ausgangstext mehrmals vorkommen, an einer Stelle leserlich sind und an einer anderen Stelle schlechter leserlich. Da sehe ich dann zumindest, dass es derselbe Stempel ist, und kann seine Übersetzung wiederholen (solange der schlecht leserliche Stempel einen solchen Schluss noch ermöglicht).

Natürlich hängt es auch sehr stark von der Berufserfahrung des Übersetzers ab, was für ihn noch lesbar ist. Das gilt natürlich auch für die Entschlüsselung von Abkürzungen. Aber was im Original absolut verwaschen und daher unleserlich ist, werde ich nicht bei der herausgebenden Institution in Erfahrung bringen. Wenn der Kunde nicht besser scannen kann, ist das sein Problem.

[Edited at 2014-02-02 20:19 GMT]


 
Lina Berova
Lina Berova  Identity Verified
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Grober Unfug Feb 2, 2014

...wird in Russland häufig verlangt. Oft werde ich aber um Überbeglaubigung der in Russland angefertigter Übersetzungen gebeten (weil die notariell beglaubigten Übersetzungen aus Russland und Co. in Deutschland nicht immer anerkannt werden, der Kunde hat aber schon dafür bezahlt), und es ist in vielen Fällen fast schneller, die Übersetzung neu anzufertigen: da ist die Bezeichnung der Bildungseinrichtung unvollständig, hier ist die dreizeilige Passage über die Umbenennung der Hochschule ... See more
...wird in Russland häufig verlangt. Oft werde ich aber um Überbeglaubigung der in Russland angefertigter Übersetzungen gebeten (weil die notariell beglaubigten Übersetzungen aus Russland und Co. in Deutschland nicht immer anerkannt werden, der Kunde hat aber schon dafür bezahlt), und es ist in vielen Fällen fast schneller, die Übersetzung neu anzufertigen: da ist die Bezeichnung der Bildungseinrichtung unvollständig, hier ist die dreizeilige Passage über die Umbenennung der Hochschule lakonisch mit "Der Name der Hochschule wurde 2011 geändert" übersetzt...
Das russische System mit notarieller Beglaubigung blicke ich auch nicht durch: der Notar bestätigt doch nur, dass die Unterschrift wirklich vom Übersetzer vollzogen wurde? Die Richtigkeit der Übersetzung selbst kann er doch nicht bestätigen... oder doch?
Sonst schließe ich mich René an: Was in der Originalurkunde unleserlich ist, sollte in der Übersetzung auch so markiert werden. Manchmal wird es beim Scannen aber schon lustig: vor kurzem habe ich ein Dokument vom IPhone meines Kunden übersetzen müssen, denn dort - und nur dort! - war jeder Buchstabe gestochen scharf. In jeder anderen Form (selbst auf Computer und auf meinem Smartphone) war alles verschwommen und der Text war nicht mal zu lesen, geschweige denn zu übersetzen.
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René Stranz-Nikitin
René Stranz-Nikitin  Identity Verified
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Wahrscheinlich ein unzuverlässiges Dateiformat Feb 2, 2014

Lina Berova wrote:

Manchmal wird es beim Scannen aber schon lustig: vor kurzem habe ich ein Dokument vom IPhone meines Kunden übersetzen müssen, denn dort - und nur dort! - war jeder Buchstabe gestochen scharf. In jeder anderen Form (selbst auf Computer und auf meinem Smartphone) war alles verschwommen und der Text war nicht mal zu lesen, geschweige denn zu übersetzen.


So etwas kann ich mir natürlich auch vorstellen, nur würde ich behaupten, dass die Standardformate für gescannte Vorlagen wohl eher PDF und vielleicht noch TIF sind. Bei allem anderen kann es beliebige Überraschungen geben. Mir missfallen prinzipiell schon JPGs, aber ein ernsthaftes Problem im Sinne eines Missverständnisses hatte ich selbst damit noch nicht. Was das IPhone beim Fotografieren als Dateiformat produziert, weiß ich gar nicht (mein Smartphone ist ein anderes). Aber das ist dann einfach kein Scan und das damit verbundene Risiko trägt somit derjenige, der meinte, keinen guten Scanner bemühen zu müssen.

Mein 30-Zoll-Arbeitsbildschirm (HP LP3065) hat eine Auflösung von 1600 x 2560 Bildpunkten und es ist mir noch nicht geschehen, dass auf ihm irgendetwas schlechter leserlich wäre, als auf den Geräten, die ich mobil unterwegs benutze (Smartphone, Netbook). Würde ich ein ganz „schräges“ Dateiformat erhalten, würde ich googeln, womit man denn das am besten öffnet (das geht natürlich nicht unterwegs im Bus oder so).

[Edited at 2014-02-02 21:19 GMT]

[Edited at 2014-02-02 22:32 GMT]


 
Wolf Kux
Wolf Kux  Identity Verified
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Eine beglaubigte Übersetzung wird ja niemals Feb 2, 2014

angefertigt, bloß um sie im Wohnzimmer an die Wand aufzuhängen, sondern sie wird mit dem Original-Dokument einem Bürokraten vorgelegt, der damit ein Verfahren einleitet oder einleiten soll.

Solche Leute können auch Dokumente aus ganz anderen Sprachen bekommen, so macht es den Bürokraten kein Sinn, dass er andere Sprachen lernen muss - dafür bekommt er ja nichts.

Außerdem ist es seine Pflicht zu untersuchen, ob dieses Dokument für das Verfahren gültig ist oder
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angefertigt, bloß um sie im Wohnzimmer an die Wand aufzuhängen, sondern sie wird mit dem Original-Dokument einem Bürokraten vorgelegt, der damit ein Verfahren einleitet oder einleiten soll.

Solche Leute können auch Dokumente aus ganz anderen Sprachen bekommen, so macht es den Bürokraten kein Sinn, dass er andere Sprachen lernen muss - dafür bekommt er ja nichts.

Außerdem ist es seine Pflicht zu untersuchen, ob dieses Dokument für das Verfahren gültig ist oder nicht.

Wenn also dann irgend ein Stempel nicht übersetzt wurde, ist es dem Bürokraten erlaubt das Dokument nicht anzunehmen. D.h., der Übersetzer bekommt von seinem Kunden noch eins drauf, wenn er den Stempel nicht übersetzt hat.

Andersherum, könnte der Bürokrat auch sagen, dass die Übersetzung vom Stempel nicht nötig wäre, dabei wird er das Dokument nicht eben wegen dieser Übersetzung vom Stempel nicht annehmen.

Schließlich dient ja eine Übersetzung um etwas einzuleiten, dann sollte sie komplett sein.

Und ein unlesbarer Stempel sollte einfach als "Stempel: [unlesbar]" übersetzt werden. Ein unlesbaren Stempel kennt ja jedweder Bürokrat.

Übrigens, bei meinen vereidigten Übersetzungen schreibe ich immer zu den Unterschriften "unlesbar".
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Max Chernov
Max Chernov
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Ne, keinesfalls. Feb 3, 2014

Max Chernov wrote:

Ich habe mal mit einer Notarin zusammengearbeitet, die forderte von uns (Übersetzern in einem Büro in Moskau), dass selbst die unleserlichen Stempel übersetzt waren. Wir riefen sogar bei einigen Instituten an, um die Einzelheiten über diesen oder jenen Stempel zu erfahren.


René Stranz-Nikitin wrote:
Das würde ich groben Unfug nennen. Was im Original nicht leserlich ist, sollte in der Übersetzung auch so gekennzeichnet sein. Welche Glaubwürdigkeit hat denn eine Übersetzung von Textpassagen, die im Original für den Endnutzer klar unleserlich sind (ich meine, auch ohne Kenntnis der Fremdsprache sieht man doch, ob die Schriftzeichen entzifferbar sind, oder nicht)?


Ich hätte so nicht gesagt. Nähmlich war die Notarin se-ehr erfahren, arbeitete bereits damals innerhalb 40 Jahren auf einer Stelle, hatte eigene Geschäftsstelle und war für mich ja viel zu glaubwürdig, viel glaubwürdiger mittlerweile, als einer René.


 
Max Chernov
Max Chernov
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kennt ja jeder Bürokrat Feb 3, 2014

Wolf Kux wrote:

Und ein unlesbarer Stempel sollte einfach als "Stempel: [unlesbar]" übersetzt werden. Ein unlesbaren Stempel kennt ja jedweder Bürokrat.

Übrigens, bei meinen vereidigten Übersetzungen schreibe ich immer zu den Unterschriften "unlesbar".


Ja, es ist doch so leicht, nicht wahr? Gar nicht in ein Dokument reinzuschauen, einfach so herunterzuhauben: UNLESBAR! Und ja, spucken wollte einer "Notar", was nutzt ihm noch ein Mensch, der dieses Papier zu Händen bekommt? Es trifft sich auf Schritt und Tritt. Es ist nicht so traurig und gar nicht so ernst, wenn die Rede von einem persönlichen Papier ist, und wenn man zum Beispiel zusätzlich Medizin übersetzt, das kann doch lebenswichtig sein, eine Schrift zu entziffern!


 
René Stranz-Nikitin
René Stranz-Nikitin  Identity Verified
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Umom Rossiju nje ponjat' ... v Rossiju mozhno tolko verit' Feb 3, 2014

Max Chernov wrote:

Ich hätte so nicht gesagt. Nähmlich war die Notarin se-ehr erfahren, arbeitete bereits damals innerhalb 40 Jahren auf einer Stelle, hatte eigene Geschäftsstelle und war für mich ja viel zu glaubwürdig, viel glaubwürdiger mittlerweile, als einer René.


Klar, das mag Dir so erscheinen und in Russland ist doch eh alles anders. Für russische Kunden kann ich wegen der dort gezahlten miserablen Preise und wegen der Barrieren für Überweisungen sowieso nicht arbeiten. Deshalb haben dortige Erwartungen an die Beschaffenheit einer Übersetzung für mich kein Gewicht.

Ich sage nur, dass ich keine Übersetzung für etwas schreiben kann, was ich auch nach Ausschöpfung aller technischer Raffinessen nicht lesen kann. Wenn das eine Agentur nicht begreift, ist sie nicht mein Kunde (oder sie muss mir eine bessere Vorlage liefern). Und mit den in Russland an Übersetzer gezahlten Preisen schon gar nicht. In der EU hat noch niemals jemand von mir verlangt, dass ich Text übersetze, der ganz klar unleserlich ist. Immer wurde akzeptiert, dass ich ihn als unleserlich kennzeichnete (einfach auslassen geht natürlich auch nicht).

Die ganze notarielle Beglaubigung in RF und USA ist für meine Begriffe ein schlechter Witz und füllt nur die Taschen der Notare. Die Glaubwürdigkeit der Übersetzung steigt damit kein bisschen.

Bei den Unterschriften habe ich lange (so ca. 5 Jahre) auch "Unterschrift unleserlich" geschrieben, bis mich eine Agentur darauf hingewiesen hat, dass das Wort "unleserlich" eigentlich unnütz ist und der Kunde dafür nicht zahlen will. Ich habe dann einige Zeit darüber nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass er recht hat, denn auch eine leserliche Unterschrift werden wir doch nicht abschreiben, aber einfach nur als Unterschrift kennzeichnen. Denn wir müssen doch das Wesen des Textes erfassen und übersetzen und nicht wortwörtlich in der Zielsprache „abschreiben“.

Aber wie gesagt, in Russland kann das alles anders sein.

[Edited at 2014-02-03 09:50 GMT]


 
René Stranz-Nikitin
René Stranz-Nikitin  Identity Verified
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Beleidige die Beamten mal nicht! Feb 3, 2014

Max Chernov wrote:

kennt ja jeder Bürokrat


Lieber Max,

das Wort „Bürokrat“ ist stark pejorativ, „Beamte“ oder „Angestellte von Behörden“ sind es in der Regel. Solange sie mir nichts Böses getan haben, sind sie für mich unschuldig.

René


 
Bernd Müller (X)
Bernd Müller (X)
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Richtlinien und Hinweise für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen, Stand: Juli 2004, BDÜ- Bd Feb 3, 2014

http://www.medizin.uni-greifswald.de/studmed/verlinkte_dateien/hinweisblaetter/richtlinien_urkunden02.pdf

RICHTLINIEN UND HINWEISE FÜR DIE ANFERTIGUNG VON URKUNDENÜBERSETZUNGEN
Stand: Juli 2004

2. Zufälligerweise eben gefunden:

Staatliche Prüfung zum Übersetzer und Dolmetscher- Vorau
... See more
http://www.medizin.uni-greifswald.de/studmed/verlinkte_dateien/hinweisblaetter/richtlinien_urkunden02.pdf

RICHTLINIEN UND HINWEISE FÜR DIE ANFERTIGUNG VON URKUNDENÜBERSETZUNGEN
Stand: Juli 2004

2. Zufälligerweise eben gefunden:

Staatliche Prüfung zum Übersetzer und Dolmetscher- Voraussetzung für die öffentliche Bestellung

http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/staatliche-pruefung-zum-uebersetzer-und-dolmetscher.html


[Editat la 2014-02-03 11:54 GMT]
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René Stranz-Nikitin
René Stranz-Nikitin  Identity Verified
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Prima Link Feb 3, 2014

Bernd Müller wrote:

http://www.medizin.uni-greifswald.de/studmed/verlinkte_dateien/hinweisblaetter/richtlinien_urkunden02.pdf

RICHTLINIEN UND HINWEISE FÜR DIE ANFERTIGUNG VON URKUNDENÜBERSETZUNGEN
Stand: Juli 2004


Hallo Bernd,

danke für den guten Link, ziehe ich mir gleich zu Gemüte. Ist zwar schon etwas älter, aber wenn man die aktuelle Entwicklung mit berücksichtigt, gibt das Dokument auch so eine gewisse Sicherheit.

Liebe Grüße

René


 
Max Chernov
Max Chernov
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Local time: 14:47
Russian to German
+ ...
Für mich auch Feb 3, 2014

René Stranz-Nikitin wrote:

Lieber Max,

das Wort „Bürokrat“ ist stark pejorativ, „Beamte“ oder „Angestellte von Behörden“ sind es in der Regel. Solange sie mir nichts Böses getan haben, sind sie für mich unschuldig.

René


Es sind Worte von Wolf, ich habe dagegen die ganz andere Position unterstützt. Bitte passen Sie auf.


 
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