GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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09:56 Jan 8, 2009 |
Italian to German translations [PRO] Law/Patents - Real Estate | |||||||
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| Selected response from: Dra Molnar Italy Local time: 03:04 | ||||||
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3 +2 | Konzession zu Eigentum / mit Recht auf Eigentumsübertragung |
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Discussion entries: 3 | |
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Konzession zu Eigentum / mit Recht auf Eigentumsübertragung Explanation: Ich bin mir hier nicht ganz sicher, aber nach meiner Recherche scheint es sich um eine Konzession für die Nutzung von "beni demaniali" zu handeln, bei der das Eigentumsrecht auf den Konzessionsnehmer übergeht. Ich habe für die Schweiz "Konzession zu Eigentum" gefunden, jedoch nur in einer Quelle: Die Eigentumsverhältnisse des Konzessionslandes am Zürichsee sind umstritten. Es gibt Konzessionen zur Nutzung von Wasser- und Landanlagen, die befristet sind und für die Gebühren entrichtet werden. Dann gibt es Konzessionen für Land, isb. im Zuge von Landaufschüttungen am Seeufer erteilte, die dem Wortlaut nach in das Eigentum der Konzessionäre übergingen und auch so im Grundbuch vermerkt sind, gestützt auf das frühere Wassergesetz, heute Wasserwirtschaftsgesetz genannt. Da gibt es unterschiedliche Entstehungsweisen von Konzessionen: Ein Privater ersuchte um die Bewilligung zu einer Seeaufschüttung auf eigene Kosten zur Landgewinnung zu einem bestimmten Zweck (etwa zum Betrieb einer Industrie). Andere Konzessionen wurden für vom Kanton aufgeschüttetes Land erteilt (etwa im Zuge der Erstellung der Strassen entlang des Sees), um dort Wohnbauten zu erstellen. So entstanden auf diesem damals billig bis gratis abgegebenen Land heute begehrte Wohnlagen, die als Privateigentum angesehen werden, obwohl das Land einst See war, welcher gemäss früherem und heutigem Recht nie als privat gelten kann und weswegen dieses Land eben in Konzession "zu Eigentum" abgetreten oder Überlassen wurde. http://www.goldnet.ch/sp/voten/schulthess.php In einem Merkblatt zum Immobilienmarkt in Algerien habe ich folgendes gefunden: Mit der Ausführungsverordnung Nr. 07-121 vom 23.04.2007 wurde festgelegt, dass das Privateigentum der öffentlichen Hand, das der Umsetzung von Investitionsvorhaben dient, mittels einer Konzession dem Investor für eine Dauer von mindestens 20 Jahren, die verlängerbar ist, überlassen wird. Dieses Recht kann in ein Recht auf Eigentumsübertragung umgewandelt werden, wenn das Investitionsvorhaben realisiert wurde. http://www.merdaci-consultant.com/image/download/Wirtschaft/... Ich hoffe ich habe dir helfen können... Buon lavoro! |
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