Glossary entry (derived from question below)
Italian term or phrase:
concessione in diritto di proprietà
German translation:
Konzession zu Eigentum / mit Recht auf Eigentumsübertragung
Added to glossary by
Dra Molnar
Jan 8, 2009 09:56
15 yrs ago
3 viewers *
Italian term
concessione in diritto di proprietà
Italian to German
Law/Patents
Real Estate
Hilfeee... Danke
In data 10.12.1999 la XYZ Interporto ha stipulato altresì con il Comune di XYZ una convenzione per la concessione in diritto di proprietà all’interno del Piano per Insediamenti Produttivi in località «XYZ» di un area per attività interportuali.
In data 10.12.1999 la XYZ Interporto ha stipulato altresì con il Comune di XYZ una convenzione per la concessione in diritto di proprietà all’interno del Piano per Insediamenti Produttivi in località «XYZ» di un area per attività interportuali.
Proposed translations
(German)
3 +2 | Konzession zu Eigentum / mit Recht auf Eigentumsübertragung | Dra Molnar |
Change log
Jan 15, 2009 09:16: Dra Molnar Created KOG entry
Feb 3, 2009 19:12: Dra Molnar changed "Field" from "Other" to "Law/Patents" , "Field (specific)" from "Other" to "Real Estate"
Proposed translations
+2
1 hr
Selected
Konzession zu Eigentum / mit Recht auf Eigentumsübertragung
Ich bin mir hier nicht ganz sicher, aber nach meiner Recherche scheint es sich um eine Konzession für die Nutzung von "beni demaniali" zu handeln, bei der das Eigentumsrecht auf den Konzessionsnehmer übergeht.
Ich habe für die Schweiz "Konzession zu Eigentum" gefunden, jedoch nur in einer Quelle:
Die Eigentumsverhältnisse des Konzessionslandes am Zürichsee sind umstritten. Es gibt Konzessionen zur Nutzung von Wasser- und Landanlagen, die befristet sind und für die Gebühren entrichtet werden. Dann gibt es Konzessionen für Land, isb. im Zuge von Landaufschüttungen am Seeufer erteilte, die dem Wortlaut nach in das Eigentum der Konzessionäre übergingen und auch so im Grundbuch vermerkt sind, gestützt auf das frühere Wassergesetz, heute Wasserwirtschaftsgesetz genannt.
Da gibt es unterschiedliche Entstehungsweisen von Konzessionen: Ein Privater ersuchte um die Bewilligung zu einer Seeaufschüttung auf eigene Kosten zur Landgewinnung zu einem bestimmten Zweck (etwa zum Betrieb einer Industrie). Andere Konzessionen wurden für vom Kanton aufgeschüttetes Land erteilt (etwa im Zuge der Erstellung der Strassen entlang des Sees), um dort Wohnbauten zu erstellen. So entstanden auf diesem damals billig bis gratis abgegebenen Land heute begehrte Wohnlagen, die als Privateigentum angesehen werden, obwohl das Land einst See war, welcher gemäss früherem und heutigem Recht nie als privat gelten kann und weswegen dieses Land eben in Konzession "zu Eigentum" abgetreten oder Überlassen wurde.
http://www.goldnet.ch/sp/voten/schulthess.php
In einem Merkblatt zum Immobilienmarkt in Algerien habe ich folgendes gefunden:
Mit der Ausführungsverordnung Nr. 07-121 vom 23.04.2007 wurde festgelegt, dass das Privateigentum der
öffentlichen Hand, das der Umsetzung von Investitionsvorhaben dient, mittels einer Konzession dem
Investor für eine Dauer von mindestens 20 Jahren, die verlängerbar ist, überlassen wird. Dieses Recht kann
in ein Recht auf Eigentumsübertragung umgewandelt werden, wenn das Investitionsvorhaben realisiert
wurde.
http://www.merdaci-consultant.com/image/download/Wirtschaft/...
Ich hoffe ich habe dir helfen können...
Buon lavoro!
Ich habe für die Schweiz "Konzession zu Eigentum" gefunden, jedoch nur in einer Quelle:
Die Eigentumsverhältnisse des Konzessionslandes am Zürichsee sind umstritten. Es gibt Konzessionen zur Nutzung von Wasser- und Landanlagen, die befristet sind und für die Gebühren entrichtet werden. Dann gibt es Konzessionen für Land, isb. im Zuge von Landaufschüttungen am Seeufer erteilte, die dem Wortlaut nach in das Eigentum der Konzessionäre übergingen und auch so im Grundbuch vermerkt sind, gestützt auf das frühere Wassergesetz, heute Wasserwirtschaftsgesetz genannt.
Da gibt es unterschiedliche Entstehungsweisen von Konzessionen: Ein Privater ersuchte um die Bewilligung zu einer Seeaufschüttung auf eigene Kosten zur Landgewinnung zu einem bestimmten Zweck (etwa zum Betrieb einer Industrie). Andere Konzessionen wurden für vom Kanton aufgeschüttetes Land erteilt (etwa im Zuge der Erstellung der Strassen entlang des Sees), um dort Wohnbauten zu erstellen. So entstanden auf diesem damals billig bis gratis abgegebenen Land heute begehrte Wohnlagen, die als Privateigentum angesehen werden, obwohl das Land einst See war, welcher gemäss früherem und heutigem Recht nie als privat gelten kann und weswegen dieses Land eben in Konzession "zu Eigentum" abgetreten oder Überlassen wurde.
http://www.goldnet.ch/sp/voten/schulthess.php
In einem Merkblatt zum Immobilienmarkt in Algerien habe ich folgendes gefunden:
Mit der Ausführungsverordnung Nr. 07-121 vom 23.04.2007 wurde festgelegt, dass das Privateigentum der
öffentlichen Hand, das der Umsetzung von Investitionsvorhaben dient, mittels einer Konzession dem
Investor für eine Dauer von mindestens 20 Jahren, die verlängerbar ist, überlassen wird. Dieses Recht kann
in ein Recht auf Eigentumsübertragung umgewandelt werden, wenn das Investitionsvorhaben realisiert
wurde.
http://www.merdaci-consultant.com/image/download/Wirtschaft/...
Ich hoffe ich habe dir helfen können...
Buon lavoro!
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agree |
Konrad Schultz
: das wird es wohl sein
1 hr
|
Danke sehr!
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agree |
Barbara Wiebking
23 hrs
|
Vielen Dank!
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "vielen Dank"
Discussion
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