Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
à hauteur d'appel
German translation:
in der Berufungsinstanz
Added to glossary by
Alexandra Becker
Dec 12, 2004 10:49
19 yrs ago
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French term
à hauteur d'appel
French to German
Law/Patents
Other
Urteil
Il me semble que la décision répond improprement à l'argumentation que j'avais développée consistant à voir dire que toute demande de condamnation à l'encontre de la société X était irrecevable, comme présentée pour la première fois **à hauteur d'appel**.
auf Berufungsebene?
auf Berufungsebene?
Proposed translations
(German)
4 +4 | s.u. | Catherine GRILL |
Proposed translations
+4
19 mins
Selected
s.u.
ja auf Berufungsebene
Appel
Voie de recours contre un jugement rendu en premier ressort (ex: jugement d'un tribunal de grande instance). La personne qui fait appel est "l'appelant", celle contre laquelle l'appel est formé est "l'intimé".
Berufung
Berufung ist das Rechtsmittel in Zivilverfahren, das grundsätzlich gegen Urteile der I. Instanz gegeben ist. Sie eröffnet eine neue (zweite) Tatsacheninstanz. Neue Tatsachen, Angriffs- und Verteidigungsmittel dürfen jedoch nur eingeschränkt vorgetragen werden.
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des erstinstanzlichen Urteils. Die Berufung im Zivilprozeß ist beim nächsthöheren Gericht einzureichen und zu begründen. Berufungsgericht ist das Landgericht für Entscheidungen des Amtsgerichts (Ausnahmen gelten beim Familiengericht) und das Oberlandesgericht für die Entscheidungen des Landgerichts. Voraussetzung für die Berufung ist eine Beschwerde des Berufungsklägers. Dies bedeutet, daß die Entscheidung, die angefochten werden soll, ungünstig für ihn ist. Die Beschwerde muß im Zivilprozeß mehr als 1.500 DM (§ 511a ZPO - Berufungssumme) betragen.
http://www.legamedia.net/lx/result/match/3096055564253a03470...
Appel
Voie de recours contre un jugement rendu en premier ressort (ex: jugement d'un tribunal de grande instance). La personne qui fait appel est "l'appelant", celle contre laquelle l'appel est formé est "l'intimé".
Berufung
Berufung ist das Rechtsmittel in Zivilverfahren, das grundsätzlich gegen Urteile der I. Instanz gegeben ist. Sie eröffnet eine neue (zweite) Tatsacheninstanz. Neue Tatsachen, Angriffs- und Verteidigungsmittel dürfen jedoch nur eingeschränkt vorgetragen werden.
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des erstinstanzlichen Urteils. Die Berufung im Zivilprozeß ist beim nächsthöheren Gericht einzureichen und zu begründen. Berufungsgericht ist das Landgericht für Entscheidungen des Amtsgerichts (Ausnahmen gelten beim Familiengericht) und das Oberlandesgericht für die Entscheidungen des Landgerichts. Voraussetzung für die Berufung ist eine Beschwerde des Berufungsklägers. Dies bedeutet, daß die Entscheidung, die angefochten werden soll, ungünstig für ihn ist. Die Beschwerde muß im Zivilprozeß mehr als 1.500 DM (§ 511a ZPO - Berufungssumme) betragen.
http://www.legamedia.net/lx/result/match/3096055564253a03470...
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Comment: "Habe mich für "in der Berufungsinstanz" entschieden, vielen Dank!"
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