GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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21:42 Dec 13, 2006 |
Spanish to German translations [PRO] Bus/Financial - Law: Patents, Trademarks, Copyright / Gesellschaftervertrag | |||||||
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| Selected response from: Alfred Satter Local time: 14:08 | ||||||
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Summary of answers provided | ||||
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4 +1 | volle Satzungsgewalt der Gesellschafterversammlung für die Gesellschaft |
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4 | absolute Mehrheit |
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4 | vollumfängliche Befugnisse |
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absolute Mehrheit Explanation: ... |
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volle Satzungsgewalt der Gesellschafterversammlung für die Gesellschaft Explanation: [PDF] Deutsche Gesellschaft fr Verhaltenstherapie: Gutachterliche ...Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - HTML-Version selbstverwaltete Körperschaften das Recht sich praktikable Satzungen zu geben (Satzungsgewalt). Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie: Gutachterliche ... www.dgvt.de/556.pdf - Ähnliche Seiten [PDF] MKG-Mitteilungen 6/98Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat 855 Mitgliedern und die Wissenschaftliche Gesellschaft (Deutsche Gesellschaft ... Satzungsgewalt in verfahrensmäßiger. Hinsicht gegenüber den inhaltlichen ... www.springerlink.com/index/CRX16YE0VFMKQKJ9.pdf - Ähnliche Seiten Jagd und Jäger in der modernen GesellschaftJagd als ein Teilsystem hat in der modernen Gesellschaft nur dann eine ... Konsequenz aus der Verflechtung von Jagd und Gesellschaft ist der gegenwärtig zu ... www.oejv.de/archiv/sozio.htm - 250k - Zusätzliches Ergebnis - Im Cache - Ähnliche Seiten Aufsatz: Zur Einrichtung von Kinderforen und Jugendräten!Jenseits dieser Sorgen um die künftige Entwicklung der Gesellschaft geht es jedoch ... Es fehlen Satzungsgewalt und Haushaltsrecht, so dass die Befugnisse ... www.kinderpolitik.de/bibliothek/content/2_5.htm - 26k - Im Cache - Ähnliche Seiten Advo-web.net - Juristisches Internet Portal (Kanzlei Software ...Satzungsgewalt ... bezeichnet die Kompetenz eines selbständigen ... wenn nach aussen hin Personen als Mitglieder einer Gesellschaft in Erscheinung treten, ... www.advo-web.net/lexikon/lexikon.php?id=S - 105k - Im Cache - Ähnliche Seiten [PDF] BE zu 14/1880 und 14/54 RegionsgesetzDateiformat: PDF/Adobe Acrobat - HTML-Version Satzungsgewalt, Abgaben und Umlagen. §§ 18 bis 21. Sechster Teil: ... Satzungsgewalt. (1). 1. Die Region Hannover kann im Rahmen der Gesetze ihre eigenen ... 81.3.18.201/data/download/buerger/RH_nv/Regionsgesetz.pdf - Zusätzliches Ergebnis - Ähnliche Seiten [DOC] Änderung der RechtsformDateiformat: Microsoft Word - HTML-Version Durch Satzung kann dem Kommunalunternehmen auch die Satzungsgewalt übertragen werden. ... Oberstes Willensbildungsorgan ist die Gesellschafterversammlung. ... www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/24307.doc - Zusätzliches Ergebnis - Ähnliche Seiten umwelt-online: NLO - Niedersächsische Landkreisordnung7 Satzungsgewalt. (1) Die Landkreise können im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten ... die einer Gesellschafterversammlung, einem Aufsichtsrat, ... www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/nds/lko_ges... - 2k - Im Cache - Ähnliche Seiten DeutschesFachbuch.de : Becksches Rechtslexikon. Rund 1.800 ...Gesellschafterversammlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ® GmbH ... Satzungsgewalt Satzung im Verwaltungsrecht Satzung im Zivilrecht Schaden ... deutschesfachbuch.de/info/detail.php?isbn=3423056010&part=4&words=&PHPSESSID=39bb74341f9852a7... - Zusätzliches Ergebnis - Ähnliche Seiten |
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vollumfängliche Befugnisse Explanation: die GV ist mit vollumfänglichen Befugnissen ausgestattet und kann somit selbständig über alle Angelegenheiten der Gesellschaft entscheiden. Andernfalls muss dies in der Satzung festgelegt sein. "potestad" = "Macht", "Gewalt", aber im Zs. mit einer GV im dt. Sprachgebrauch unüblich -------------------------------------------------- Note added at 9 Stunden (2006-12-14 07:41:59 GMT) -------------------------------------------------- Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Gesellschaft (GmbH etc.) und nicht um einen öffentlichen Verwaltungsträger handelt Bei einem öffentlichen Verwaltungsträger wäre "Satzungsgewalt" richtig: Satzungsgewalt = Rechtssetzungsbefugnis der Verwaltungsträger durch den Staat. |
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