(Hilfe mit dem Satz)

German translation: s.u.

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
Spanish term or phrase:(Hilfe mit dem Satz)
German translation:s.u.
Entered by: WMOhlert

19:04 Jul 4, 2005
Spanish to German translations [PRO]
Law/Patents - Law (general) / Rechtshilfeersuchen
Spanish term or phrase: (Hilfe mit dem Satz)
Vielen Dank an die Kollegen, die mir schon bei dem einen oder anderen Wort bei diesem Satz geholfen haben ... der Satz ist aber etwas kompliziert und bin mir noch nicht ganz sicher
Kontext (und alles nur ein Satz!):

"Dada cuenta, por recibida la anterior Comisión Rogatoria que se acepta con la *cualidad ordinaria de sin perjuicio de la propia competencia*, regístrese en el Libro correspondiente y visto que no indican fecha, *dése de baja* en el Libro y devuélvase al Òrgano Judicial de su procedencia al objeto de poder determinar el Juzgado que se encontraba de Guardia en dicha fecha en el Partido Judicial correspondiente.

Hier meine Lösung (hoffe dass ich nichts verdreht habe):

Es wird verkündet: wir haben vorhergehendes Rechtshilfeersuchen erhalten, welches, unbeschadet der eigenen Zuständigkeit, *in seiner gewöhnlichen Eigenschaft* akzeptiert wird. Dieses soll in den entsprechenden Akten eingetragen werden und in Anbetracht dass das genaue Datum nicht angegeben wird, wird dieses aus den Akten *ausgetragen* und an die ursprüngliche Gerichtsbehörde zurückgeschickt, damit das genaue Datum angeben wird und somit das Gericht ermittelt werden kann, welches an jenem Datum in dem entsprechenden Gerichtsbezirk diensthabend war.

Vielen lieben Dank!
Kendy
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s.u.
Explanation:
Zur Entscheidung vorgelegen: vorstehendes Rechtshilfeersuchen ist eingegangen, es wird vorbehaltlich der Zuständigkeit dieses Gerichts als ordentliches Ersuchen akzeptiert, es ist im entsprechenden Buch zu registrieren und zumal kein Datum vermerkt steht, ist es aus dem entsprechenden Buch wieder auszutragen und an das absendende Gerichtsorgan zurück zu senden, damit das an diesem Tag im zuständigen Gerichtsbezirk diensthabende Gericht ermittelt werden kann.

Erklärung: das RE wurde dem Richter zur Entscheidung darüber, was damit zu geschehen hat, vorgelegt.
Es folgen die Verfügungen/Anordnungen des Richters:
Das RE ist im Eingangsbuch zu registrieren.
Da das RE anscheinend nicht datiert ist, soll es wieder an das absendende Gerichtsorgan zurückgeschickt werden. Dazu muss es wieder aus dem Eingangsbuch ausgetragen werden.....

Anschließend folgt der Aktenvermerk (diligencia) des GL/der UP, der/die darin bestätigt, dass die Verfügungen/Anordnungen umgehend ausgeführt/erledigt werden und es folgt sein/ihr "doy fe".
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WMOhlert
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Vielen Dank WMO für die große Hilfe! Ich wünschte ich könnte euch beiden Punkte geben für die Erklärungen ;-)
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5s.u.
WMOhlert
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Fernando Gasc�n


  

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Zur Entscheidung vorgelegen: vorstehendes Rechtshilfeersuchen ist eingegangen, es wird vorbehaltlich der Zuständigkeit dieses Gerichts als ordentliches Ersuchen akzeptiert, es ist im entsprechenden Buch zu registrieren und zumal kein Datum vermerkt steht, ist es aus dem entsprechenden Buch wieder auszutragen und an das absendende Gerichtsorgan zurück zu senden, damit das an diesem Tag im zuständigen Gerichtsbezirk diensthabende Gericht ermittelt werden kann.

Erklärung: das RE wurde dem Richter zur Entscheidung darüber, was damit zu geschehen hat, vorgelegt.
Es folgen die Verfügungen/Anordnungen des Richters:
Das RE ist im Eingangsbuch zu registrieren.
Da das RE anscheinend nicht datiert ist, soll es wieder an das absendende Gerichtsorgan zurückgeschickt werden. Dazu muss es wieder aus dem Eingangsbuch ausgetragen werden.....

Anschließend folgt der Aktenvermerk (diligencia) des GL/der UP, der/die darin bestätigt, dass die Verfügungen/Anordnungen umgehend ausgeführt/erledigt werden und es folgt sein/ihr "doy fe".

WMOhlert
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Explanation:
Hallo,

Karlo hat mich da mal angehauen zwecks deiner Frage. Ich meine die Geschichte geht wohl in Richtung der alten spanischen ZPO aus dem Jahr 1881 und Artikel 288. Da waren nämlich dringende exhortos vorgesehen (de urgente práctica) die per Fax oder Telefon übermittelt werden. Ein exhorto ordinario wäre dann dementsprechend ein gewöhnlicher der auf dem normalen Amtsweg (despacho ordinario) eintrudelt (Prozessvertreter, Post etc.).

Das "sin perjuicio" hat mit der Kompetenz zu tun und ist ein „ungeachtet dessen". Es kann ja vorkommen, dass das Ersuchen eingeht, aber evtl. falsch adressiert war und für die Ausführung der ersuchten Amtshandlungen ein anderes Gericht zuständig ist. Ich sehe es daher mehr als einen Vorbehalt, um später die Kompetenz ändern zu können, falls sich ergeben sollte, dass hier ein Fehler vorliegt. Denn sonst müsste ja alles an den Absender zurückgeschickt werden, damit dieser das Ersuchen diesmal an den richtigen Empfänger sendet. Und das kann man dann so ganz schnell umgehen.

Hinsichtlich des Satzes würde ich das dada cuenta einfach weglassen. Evtl. kann das so aussehen:

Der Erhalt des vorigen Rechtshilfeersuchens wird bestätigt und in gewöhnlicher/ordentlicher Eigenschaft angenommen ungeachtet der Kompetenz, die sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben könnte.

Das ist so die grundlegende Idee der Angelegenheit.

Salu2




Fernando Gasc�n
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