GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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13:35 Oct 9, 2011 |
German language (monolingual) [PRO] Law/Patents - Certificates, Diplomas, Licenses, CVs | |||||||
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| Selected response from: Werner Walther Local time: 05:50 | ||||||
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SUMMARY OF ALL EXPLANATIONS PROVIDED | ||||
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3 +1 | Übereinkommen |
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4 | Einzelfall: Anordnung / Allgemein gültige Regelung für eine Vielzahl gleich gelagter Fälle: Erlass |
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Discussion entries: 1 | |
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Übereinkommen Explanation: Zeugnisbewertungen werden auf Grundlage des "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (sog. Lissabon-Konvention) vom 11.04.1997 ausgestellt, das in Deutschland am 01.10.2007 in Kraft getreten ist. http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html -------------------------------------------------- Note added at 1 Stunde (2011-10-09 15:17:49 GMT) -------------------------------------------------- "Für Staaten, welche die Lissabon-Konvention noch nicht ratifiziert haben, gelten weiterhin [verschiedene] Abkommen des Europarats, sofern sie in dem jeweiligen Staat ratifiziert wurden ..." – die heißen Konvention oder Übereinkommen. http://www.kmk.org/zab/anerkennung-im-hochschulbereich.html In den einzelnen Ländern mag es noch andere Regelungen und Bezeichnungen geben. Ohne Kenntnis des Landes und des Begriffs im Ausgangstext kann man nur raten. Ich vermute, dass der Übersetzer so etwas wie Verordnung oder Erlass zu übersetzen hatte. |
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Einzelfall: Anordnung / Allgemein gültige Regelung für eine Vielzahl gleich gelagter Fälle: Erlass Explanation: Häufig findet man auch den Begriff Ministerialerlass. Ein Erlass ist häufig etwas Allgemeingültiges, das für viele gleichgelagerte Fälle gilt. Eine Anordnung könnte eine individuell auf den Einzelfall bezogene Anordnung sein. Beide Entscheidungen trifft die Verwaltung selbstständig, sie muss dazu nicht das Parlament anrufen. Kann so sein, muss, besonders in anderen Rechtsräumen, nicht so sein. Der Grund liegt darin, dass wir allein in der Bundesrepublik die Regelungen der EU, die Regelungen des Bundesgesetzgebers ujnd die Regelungen aus 17 Bundesländern haben, dazu die Satzungen und Vorschriften aus Tausenden von Kommunen, dazu die Vorschriften staatsnaher Institutionen wie z.B. der Sozialversicherungen, des THW, der kommunalen Finanzinstrumente usw. Das Ausland kennt wiederum eine andere Rechtssystematik. Daher kann dies ohne konkreten Kontext nur als Anregung zur Lösung dienen. Im konkreten Fall mit dem vorgelegten Text ist nicht ohne weiteres zu erkennen, ob der genannten Bescheinigung eine Individualanordnung oder ein grundlegender Ministerialerlass zu Grund liegt. -------------------------------------------------- Note added at 23 Stunden (2011-10-10 12:36:08 GMT) -------------------------------------------------- Erlass ... ist eine Verwaltungsvorschrift, die von einem Ministerium an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergeht und deren Organisation und Handeln näher bestimmt. Die nachgeordneten Behörden sind, soweit die Erlasse nicht im Widerspruch zu den Gesetzen stehen, an deren Regelungen gebunden. Grundsätzlich hat ein Erlass keine unmittelbaren Wirkungen nach aussen. Quelle: http://juristisches-lexikon.ra-kdk.de/eintrag/Erlass.html |
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