Anordnung, Erlass oder ...?

German translation: Einzelfall: Anordnung / Allgemein gültige Regelung für eine Vielzahl gleich gelagter Fälle: Erlass

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German term or phrase:Anordnung, Erlass oder ...?
Selected answer:Einzelfall: Anordnung / Allgemein gültige Regelung für eine Vielzahl gleich gelagter Fälle: Erlass
Entered by: Werner Walther

13:35 Oct 9, 2011
German language (monolingual) [PRO]
Law/Patents - Certificates, Diplomas, Licenses, CVs
German term or phrase: Anordnung, Erlass oder ...?
Der Text liegt nur in deutsch vor, wurde aber aus einer anderen Sprache übersetzt.

Der Text beginnt mit:

"BESCHEINIGUNG ÜBER DIE QUALIFIKATIONSANERKENNUNG
Mit dieser Bescheinigung wird die Gleichstellung der im Ausland erworbenen Qualifikation mit einer entsprechenden Qualifikation in LAND-XYZ festgestellt."

Weiter unten dann:

„MINISTER FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT [LAND-XYZ]
***ANORDNUNG (ERLASS?) ***
ÜBER DIE ANERKENNUNG DER QUALIFIKATION DES HOCHSCHULABSCHLUSSES
Ich, gemäss Artikel XXX, Absatz XXX des Gesetzes für Wissenschaft und Studium des LANDES-XYZ ... erkenne an, dass die Qualifikation SOWIESO ...“ [und dann sinngemäß weiter: ... der Qualifikation bei uns gleichgestellt ist]
Dr. Georg Schweigart
Germany
Local time: 05:50
Einzelfall: Anordnung / Allgemein gültige Regelung für eine Vielzahl gleich gelagter Fälle: Erlass
Explanation:


Häufig findet man auch den Begriff Ministerialerlass.
Ein Erlass ist häufig etwas Allgemeingültiges, das für viele gleichgelagerte Fälle gilt.

Eine Anordnung könnte eine individuell auf den Einzelfall bezogene Anordnung sein.

Beide Entscheidungen trifft die Verwaltung selbstständig, sie muss dazu nicht das Parlament anrufen.

Kann so sein, muss, besonders in anderen Rechtsräumen, nicht so sein. Der Grund liegt darin, dass wir allein in der Bundesrepublik die Regelungen der EU, die Regelungen des Bundesgesetzgebers ujnd die Regelungen aus 17 Bundesländern haben, dazu die Satzungen und Vorschriften aus Tausenden von Kommunen, dazu die Vorschriften staatsnaher Institutionen wie z.B. der Sozialversicherungen, des THW, der kommunalen Finanzinstrumente usw.

Das Ausland kennt wiederum eine andere Rechtssystematik. Daher kann dies ohne konkreten Kontext nur als Anregung zur Lösung dienen.

Im konkreten Fall mit dem vorgelegten Text ist nicht ohne weiteres zu erkennen, ob der genannten Bescheinigung eine Individualanordnung oder ein grundlegender Ministerialerlass zu Grund liegt.

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Note added at 23 Stunden (2011-10-10 12:36:08 GMT)
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Erlass
... ist eine Verwaltungsvorschrift, die von einem Ministerium an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergeht und deren Organisation und Handeln näher bestimmt. Die nachgeordneten Behörden sind, soweit die Erlasse nicht im Widerspruch zu den Gesetzen stehen, an deren Regelungen gebunden. Grundsätzlich hat ein Erlass keine unmittelbaren Wirkungen nach aussen.
Quelle: http://juristisches-lexikon.ra-kdk.de/eintrag/Erlass.html
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Werner Walther
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3 +1Übereinkommen
Milan Nešpor
4Einzelfall: Anordnung / Allgemein gültige Regelung für eine Vielzahl gleich gelagter Fälle: Erlass
Werner Walther


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Übereinkommen


Explanation:
Zeugnisbewertungen werden auf Grundlage des "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (sog. Lissabon-Konvention) vom 11.04.1997 ausgestellt, das in Deutschland am 01.10.2007 in Kraft getreten ist.
http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html


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Note added at 1 Stunde (2011-10-09 15:17:49 GMT)
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"Für Staaten, welche die Lissabon-Konvention noch nicht ratifiziert haben, gelten weiterhin [verschiedene] Abkommen des Europarats, sofern sie in dem jeweiligen Staat ratifiziert wurden ..."
– die heißen Konvention oder Übereinkommen.
http://www.kmk.org/zab/anerkennung-im-hochschulbereich.html

In den einzelnen Ländern mag es noch andere Regelungen und Bezeichnungen geben.
Ohne Kenntnis des Landes und des Begriffs im Ausgangstext kann man nur raten.

Ich vermute, dass der Übersetzer so etwas wie Verordnung oder Erlass zu übersetzen hatte.


Milan Nešpor
Germany
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Einzelfall: Anordnung / Allgemein gültige Regelung für eine Vielzahl gleich gelagter Fälle: Erlass


Explanation:


Häufig findet man auch den Begriff Ministerialerlass.
Ein Erlass ist häufig etwas Allgemeingültiges, das für viele gleichgelagerte Fälle gilt.

Eine Anordnung könnte eine individuell auf den Einzelfall bezogene Anordnung sein.

Beide Entscheidungen trifft die Verwaltung selbstständig, sie muss dazu nicht das Parlament anrufen.

Kann so sein, muss, besonders in anderen Rechtsräumen, nicht so sein. Der Grund liegt darin, dass wir allein in der Bundesrepublik die Regelungen der EU, die Regelungen des Bundesgesetzgebers ujnd die Regelungen aus 17 Bundesländern haben, dazu die Satzungen und Vorschriften aus Tausenden von Kommunen, dazu die Vorschriften staatsnaher Institutionen wie z.B. der Sozialversicherungen, des THW, der kommunalen Finanzinstrumente usw.

Das Ausland kennt wiederum eine andere Rechtssystematik. Daher kann dies ohne konkreten Kontext nur als Anregung zur Lösung dienen.

Im konkreten Fall mit dem vorgelegten Text ist nicht ohne weiteres zu erkennen, ob der genannten Bescheinigung eine Individualanordnung oder ein grundlegender Ministerialerlass zu Grund liegt.

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Note added at 23 Stunden (2011-10-10 12:36:08 GMT)
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Erlass
... ist eine Verwaltungsvorschrift, die von einem Ministerium an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergeht und deren Organisation und Handeln näher bestimmt. Die nachgeordneten Behörden sind, soweit die Erlasse nicht im Widerspruch zu den Gesetzen stehen, an deren Regelungen gebunden. Grundsätzlich hat ein Erlass keine unmittelbaren Wirkungen nach aussen.
Quelle: http://juristisches-lexikon.ra-kdk.de/eintrag/Erlass.html

Werner Walther
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