Весь параграф 18:40 Feb 19, 2007
Der Verkäufer hat ХХХ am Vertragsgegenstand auf seine Kosten umfängliche bauliche Maßnahmen in Bezug auf Sonder- und Gemeinschaftseigentum erbracht. Soweit dem Verkäufer hierbei noch das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum betref¬fende Gewährleistungsansprüche gegen Unternehmen, Handwerker, Architekten und Inge¬nieure zustehen, tritt der diese an den Käufer ab, welcher die Abtretung hiermit annimmt. Dem Käufer ist bekannt, daß das Gemeinschaftseigentum mit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer abgenommen worden ist; er anerkennt diese Abnahme auch für sich. Evtl. noch bestehende Gewährleistungsansprüche bezüglich des Gemeinschaftseigentums sind vom Verwalter für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend zu machen. |