undokumentierte ArbeitsmigrantInnen
Explanation: im Sinne des Textes, bei dem es in erster Linie um das Fehlen einer "Arbeits"erlaubnis geht. Dies kann mit dem Fehlen einer "Aufenthaltsgenehmigung einhergehen, muss aber nicht. Daher finde ich, dass hier "Arbeits" in "ArbeitsmigrantInnen" unbedingt notwendig ist, um das "undokumentiert" eher auf den Arbeitserlaubnisstatus zu beziehen. andere Varianten: MigrantInnen ohne Arbeitserlaubnis (-genehmigung) irreguläre ArbeitsmigrantInnen (-WanderarbeiterInnen) Mein Link zu den "Begrifflichkeiten" unten weist darauf hin, dass der Begriff "undokumentierte Migranten" dem Punkt der "Aufnahmeerlaubnis" nicht Rechnung trägt, aber ich denke, dass der Zusatz "Arbeits" dem Abhilfe schafft (siehe auch Referenz 1) http://www.labournet.de/diskussion/wipo/migration/perspektiv... Übereinkommen der ILO und der UN zum Schutz der Arbeitsmigranten Die Wanderarbeiterkonvention wurde 1990 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, die Menschenrechte ohne Diskriminierung auch für Arbeitsmigranten anzuerkennen. Für jene Migranten, die sich regulär im Aufnahmeland aufhalten, verlangt das Übereinkommen, dass sie wie Staatsbürger behandelt werden – zum Beispiel bezüglich des Zugangs zu Bildungseinrichtungen, auf dem Wohnungsmarkt sowie beim Zugang zu Sozialversicherung und Gesundheitseinrichtungen. Des Weiteren enthält es Vorschriften, auf welche Weise bestimmte Gruppen von Arbeitsmigranten wie Grenzgänger, Saisonarbeiter oder Reisende behandelt werden sollen. Bezüglich undokumentierter Arbeitsmigration fordert die Konvention die Ergreifung von Maßnahmen, die diese verhindern. Wenn undokumentierte Arbeitsmigranten legalisiert werden, sollen die Einwanderungsumstände, die Familiensituation, die Erwerbstätigkeit und die Dauer des Aufenthaltes mit berücksichtigt werden. Das Übereinkommen ist insgesamt sehr zurückhaltend formuliert (Angenendt 2003, 186), da es keine Bestimmungen enthält, welche die Rechte der Staaten über die bereits bestehenden menschenrechtlichen Einschränkungen hinaus weiter beschneiden würden. Dennoch haben bislang erst 30 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, davon keine einzige der westlichen Industrie- und Einwanderungsnationen (http://www.ohchr.org/english/countries/ratification/13.htm). http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/arti... Begrifflichkeiten: In der Debatte um diese Gruppe von Zuwanderern werden zahlreiche Begriffe verwendet. Illegale, irreguläre oder undokumentierte Migranten, Papierlose („Sans Papiers”) und „Clandestinos” sind die am häufigsten verwendeten Bezeichnungen. Die Begriffe „illegale Migranten“, „illegal Aufhältige“ oder nur „Illegale“ sind insofern problematisch, als dass das Wort „illegal“ negativ besetzt ist und eine Verbindung zu Kriminalität suggeriert. Hinzu kommt, dass illegale Zuwanderung häufig zusammen mit kriminellen Aktivitäten wie Drogenschmuggel, Menschenhandel und organisierter Kriminalität genannt wird. Bereits 1994 empfahl die International Conference on Population and Development der Vereinten Nationen stattdessen den Begriff des „undokumentierten Migranten“ zu verwenden. Diese Bezeichnung verweist auf die Erfassung der Migranten bei ihrer Einreise an der Grenze, berücksichtigt allerdings nicht den Bereich der illegalen Beschäftigung. http://webdoc.sub.gwdg.de/diss/2004/stobbe/stobbe.pdf Zwar wird durch Einwanderungsbeschränkungen einem großen Teil potentieller MigrantInnen die Einreise in die Aufnahmeländer unmöglich gemacht; einigen gelingt es aber, als „Sans Papiers“ im Land zu leben. Sans Papiers ist die Selbstbezeichnung von MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus in Frankreich (Abdallah 1999: 17; Cissé 1999; Jurado Guerrero 2000) und wird in der Migrationsforschung als Synonym für undokumentierte oder „illegale“ MigrantInnen verwendet (Eichenhofer 1999a: 11; Bade 2002: 27; Vogel 2003: 164).Viele Anzeichen sprechen dafür, dass in den fortgeschrittenen Industriestaaten immer mehr Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus leben (OECD 2000: 29-44; Angenendt; Kruse 2002: 13).
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Korrektur meiner Diskussion oben: meinte "Bereich der illegalen Beschäftigung" statt "Aufnahmeerlaubnis" so, also richtig: Mein Link zu den "Begrifflichkeiten" unten weist darauf hin, dass der Begriff "undokumentierte Migranten" dem Punkt der "illegalen Beschäftigung" nicht Rechnung trägt, aber ich denke, dass der Zusatz "Arbeits" dem Abhilfe schafft (siehe auch Referenz 1)
| Bernhard Sulzer United States Local time: 19:49 Works in field Native speaker of: German PRO pts in category: 24
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