Ich weiß nicht, wie ich hier einen allgemeinen Kommentar noch hinzufügen kann, also mache ich es hier: Ich habe gerade noch ein eine Quelle gefunden in der steht: "Um beurteilen zu können, ob die „guarda y custodia“ die Mandantin berechtigt, tatsächlich nach Deutschland auszureisen, ist das spanische Recht maßgeblich. Nach Auskunft des spanischen Justizministeriums berechtigt die „guarda y custodia“ nicht dazu, den Wohnsitz gegen den Willen des anderen Elternteils zu verlegen, sondern ist vielmehr nur Ausdruck, dass das Kind bei der
Mutter leben kann. Es reicht daher nicht aus, dass die Mandantin lediglich über die „guarda y
custodia“ verfügt, denn die „patria potestad“ (elterliche Gewalt) wird von den Eltern weiterhin
geteilt. "
https://svenja-schmidt-bandelow.de/PDF/2014_SkriptzumInterna...Ich verstehe das immer noch so, dass wir vorsichtig sein müssen, und es sich hier nicht um das alleinige Sorgerecht handeln kann. Der Vater erteilt in meinem Urteil hier auch explizit nochmal die Erlaubnis, dass das Kind ausreisen darf.