Die P-Ordnung regelt das eigentliche Gerichtsverfahren (ZPO, StPO...).
Da zuvor aber von Rechten und Pflichten die Rede ist, verstehe ich es in diesem Kontext als Prozessrecht der Gläubiger.
Das Prozessrecht vereint alle Rechtsnormen, die die Voraussetzungen und die Durchführung eines Prozesses im Sinne eines Gerichtsverfahrens regeln.
http://www.rechtanwalt.net/prozessrecht.htmlMan unterteilt das Prozessrecht in acht grössere Hauptgruppen.
Dies sind:
- das Zivilprozessrecht
- die sogenannte Freiwillige Gerichtsbarkeit
- das Arbeitsgerichtliche Verfahren
- das Strafprozessrecht
- das Verwaltungsprozessrecht
- das Finanzgerichtliches Verfahren
- und das Verfassungsprozessrecht