GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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17:56 Jul 14, 2011 |
Spanish to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Taxation & Customs | |||||||
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| Selected response from: MALTE STADTLANDER Spain Local time: 18:48 | ||||||
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Summary of answers provided | ||||
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4 | Unternehmer - siehe bitte unten |
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Discussion entries: 3 | |
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Unternehmer - siehe bitte unten Explanation: Bei "normalen" Steuern nur zwei Personen beteiligt: 1. Es gibt einen, der die Steuer erhebt, nähmlich der Staat, nennen wir ihn des Beispiels halber "Steuererheber". Er ist auch der "Steuergläubiger". und 2. Es gibt einen, der sie erträgt und gleichzeitig schuldet, nennen wir ihn des Beispiels halber den "Steuererträger" bzw. den "Steuerschuldner". Bei der MwSt ist das bekanntlich anders. Diese funktioniert in einer Dreierkonstellation, da ausnahmsweise eine dritte Person hinzutritt, und die o.g. Rolle des "Steuererträgers" und des "Steuerschuldners" aufspaltet: 1. Es gibt den Staat als "Steuererheber"oder "Steuergläubiger". 2. Es gibt den Endverbraucher als "Steuererträger", da dieser derjenige ist, der die Steuer letztendlich zu tragen hat und bezahlt. Den Begriff "Steuererträger" gibt es aber im Deutschen nicht. Normalerweise wird einfach von dem "Steuerschuldner" gesprochen. 3. Und dann gibt es noch eine Mittelsperson: den Unternehmer, der für seine Leistung eine Rechnunung stellt (Bemessungsgrundlage) und dazu verpflichtet ist, auf diese Bemessungsgrundlage die MwSt aufzuschlagen. Dies ist in seiner Buchhaltung aber nur ein Durchgangsposten, da er die von seinen Kunden kassierte MwSt später an den Staat abführt. Der Geschäftsmann fungiert hier also als eine Art "verlängerter Arm des Fiskus". Er ist eine Privtatperson, treibt aber Steuern ein. Nennen wir ihn des Beispiels halber also "Steuereintreiber" oder "Steuerlastweitergeber". Eben diese Rolle bezeichnet der spanische Begriff "repercutidor". Im Deutschen gibt es eine dieser inneren Logik folgende Bezeichnung des Unternehmers nicht (was aber allerdings eigentlich keine schlechte Idee wäre). In allen deutschen Referenztexten (namentlich u.a. im deutschen UstG - siehe §13 f, insbesondere § 13a) ist in der Regel von dem "Unternehmer" die Rede (obwohl auch hier "Geschäftsmann" der warhscheinlich treffendere, da umfassendere Begriff wäre). Alternativ wird auf ihn in seiner Rolle als "Steuereintreiber" auch als "Steuerschuldner" Bezug genommen (siehe den o.g. § 13a UStG), da er die von ihm an seine Kunden erhobene MwSt dem Staat zur Weitergabe schuldet. Gegenüber der spanischen Bezeichnung ist dieser Begriff allerdings m.E. aus den oben beschriebenen Gründen (Dreierkonstellation) ungenau. Es wird terminologisch nicht zwischen dem eigentlichen Steuerschuldner (dem Endverbraucher) und dem "Eintreiber und Weitergeber" unterschieden. Stattdessen wird der Unternehmer als "Steuerschuldner" bezeichnet, womit aber letztendlich "Steuereträger" und "Steuereintreiber" unerwünschlicherweise vermischt werden... In Deinem Fall würde ich daher, auch wenn es stark vom Wortlaut des Ausgangstextes abweicht, den Begriff UNTERNEHMER verwenden (siehe nochmals §13a UStG). |
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