18:03 Mar 28, 2011 |
Spanish to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) | |||||||
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| Selected response from: MALTE STADTLANDER Spain Local time: 09:07 | ||||||
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3 +5 | Verfügung |
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Verfügung Explanation: Ich würde im vorliegenden Fall einfach "Verfügung" sagen, ggf. auch "Verfügung des Geschäftsstellenleiters/ Urkundsbeamten" oder einfach nur "gerichtliche Verfügung". In dem von Dir erwähnten alternativen Fall würde ich ggf. von "richterlicher Verfügung" oder von der "Verfügung des Richters (...)" sprechen. Eine "eingebürgerte" oder "Standardübersetzung" für diese beiden Spielvarianten der Verfügung ist mir nicht bekannt. Da die secretarios judiciales in Spanien bekanntlich in gewissen Fällen Befugnisse haben, die sich teilweise mit denen der Richter überschneiden sehe ich keine zwingende Notwendigkeit inhaltlicher Art, diese beiden Formen der Verfügung in der Übersetzung streng auseinanderzudifferenzieren. Mit den o.g. Zusatzhinweisen kann dies nuanciert bzw. angedeutet werden. Mehr ist aber m.E. nicht unbedingt erforderlich. |
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