10:18 Dec 16, 2010 |
Spanish to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Befugnisse | |||||||
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| Selected response from: Karlo Heppner Mexico Local time: 20:06 | ||||||
Grading comment
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Summary of answers provided | ||||
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4 +2 | dort befindlichen Waren und Güter |
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3 +2 | Güter und Wertpapiere |
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Discussion entries: 2 | |
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Güter und Wertpapiere Explanation: Effekte ist ein bankrechtlicher Begriff für Wertpapiere, insbesondere Aktien, Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine, sowie auch für Inhaberschuldverschreibungen. Nach dem DRAE kann es sich im weiteren Sinne auch handeln um: 4. m. Artículo de comercio. 5. m. Documento o valor mercantil, sea nominativo, endosable o al portador. 9. m. pl. Bienes, muebles, enseres. im weitesten Sinne mithin also um "Wertgegenstände". In dem obigen Kontext halte ich es aber für wahrscheinlich, dass "Wertpapiere" im engen Sinn gemeint sind. -------------------------------------------------- Note added at 1 hr (2010-12-16 11:46:38 GMT) -------------------------------------------------- Güter sind bei Zollstellen und Speditionen ja wohl unproblematisch. Wertpapiere sind beim Zoll auch grundsätzlich denkbar. Bei Speditionen kämen vielleicht noch andere Urkunden in Betracht, Frachtbriefe zum Beispiel, also Papiere "ohne verbrieftes Vermögensrecht". Wenn es allerdings nur um solche Papiere ginge, hätte der Verfasser vielleicht eher einen Begriff wie "documentación" verwendet. -------------------------------------------------- Note added at 1 hr (2010-12-16 11:47:40 GMT) -------------------------------------------------- Dies sind allerdings alles nur Erwägungen, eine sichere Antwort kann ich Dir - leider - nicht anbieten :-) -------------------------------------------------- Note added at 3 hrs (2010-12-16 13:22:02 GMT) -------------------------------------------------- Ich fürchte, Waltraud, das "reunidos" spricht weder für noch gegen meinen Vorschlag. Es stellt lediglich einen weiteren zu klärenden Zweifel dar... Wer kennt Deine Situation nicht! Denk dran, wenn Du die Zweifel nicht abschließend klären kannst, dann ist das eben so. Keiner - auch Du selbst nicht - kann von Dir verlangen, auf gut Glück das Richtige zu treffen! Meine Empfehlung: Wenn Du die Frage nicht restlos mit dem Verfasser/ Kunden oder einem sonstigen Sachverständigen klären kannst, wähle die Option die Du am besten begründen kannst und hinterlasse eine erläuternde "Anm. d. Übers." Letzteres ist zwar nicht schön, aber das Beste was Du in dieser Ausgangslage - die Du im Übrigen nicht zu vertreten hast - tun kannst. |
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Notes to answerer
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5 hrs confidence: peer agreement (net): +2
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