enjuiciamiento penal administrativo

German translation: Ordnungswidrigkeitenverfahren (DE) / Verwaltungsstrafverfahren (AT)

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
Spanish term or phrase:enjuiciamiento penal administrativo
German translation:Ordnungswidrigkeitenverfahren (DE) / Verwaltungsstrafverfahren (AT)
Entered by: Anja Schwalm

10:17 Mar 24, 2010
Spanish to German translations [PRO]
Law/Patents - Law (general)
Spanish term or phrase: enjuiciamiento penal administrativo
In einer Vollmacht steht Folgendes:

...entablar, seguir y acabar cualquiera clase de causas, juicios y enjuiciamientos civiles, penales administrativos, contenciosos administrativos...

Letzteres sind die Verwaltungsstreitverfahren, soviel habe ich schon herausgefunden, aber gibt es so etwas auch im Strafrecht?

Wer kennt sich aus?
Anja Schwalm
Local time: 08:36
Ordnungswidrigkeitenverfahren (DE) / Verwaltungsstrafverfahren (AT)
Explanation:
Hier dürfte wahrscheinlich das Ordnungswidrigkeitenrecht angesprochen sein.

DEFINITION DERECHO PENAL ADMINISTRATIVO

- El Derecho Penal Administrativo, es el conjunto de normas que imponen penas a aquellas personas que, teniendo un deber para con la Administración, no lo cumplen. Como desprendimiento del Derecho Penal Administrativo, se suele hablar del Derecho Penal Fiscal, haciéndose referencia al conjunto de normas que sancionan al contribuyente que no cumple sus obligaciones tributarias. Quelle: http://www.todoiure.com.ar/monografias/mono/penal/El_derecho...
- Obra que analiza la existencia del derecho penal administrativo como una parte especial del derecho penal. La distinción de ambas disciplinas radica en la imposición del castigo, pues mientras el primero impone penas privativas de libertad, el segundo impone sanciones, infracciones y contravenciones de carácter administrativo como consecuencia de la no observancia de las disposiciones legales que son reguladas por los órganos de la administración pública, y cuyas sanciones no se encuentran reguladas en el Código Penal. Quelle: http://biblioteca.universia.net/html_bura/ficha/params/id/37...

DEFINITION ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT (DE)/ VERWALTUNGSSTRAFRECHT (AT)
- Eine Verwaltungsstrafe ist eine echte Strafe im rechtstechnischen Sinne, welche nicht von einem Gericht, sondern von einer Behörde bei Übertretung einer Verwaltungsvorschrift[1] verhängt wird. Situation in der Bundesrepublik Deutschland: Zur Verhängung von Verwaltungsstrafen waren früher Polizei- und Finanzbehörden ermächtigt. Diese Ermächtigung besteht heute aufgrund von Art. 92 des Grundgesetzes (GG) nicht mehr. Dafür wurde jedoch das Ordnungswidrigkeitengesetz eingeführt, welches materielle Normen mit Bußgeldtatbeständen sowie formelles Recht (Verfahrensrecht) enthält. Eine Ordnungswidrigkeit hat nicht die Rechtswirkung einer echten Strafe beziehungsweise Kriminalstrafe. Auch kann eine Verwaltungsbehörde anders als ein Strafgericht keine Freiheitsstrafe verhängen. Situation in Österreich: Hier können Verwaltungsbehörden weiterhin Verwaltungsstrafen gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz 1991 verhängen. Verwaltungsstrafen gelten in aller Regel jedoch nicht als Kriminalstrafen und haben jedenfalls nicht deren Rechtswirkungen. Das österreichische Verwaltungsstrafrecht entspricht demzufolge in seiner praktischen Bedeutung und Stellung im Wesentlichen dem Ordnungswidrigkeitenrecht in Deutschland. Durch die politischen Reformen der Nachkriegszeit existiert ein genereller Trend, Kriminalstrafen durch Verwaltungsstrafen zu ersetzen (Entkriminalisierung). Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsstrafe
- Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht). Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit
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Ordnungswidrigkeitenverfahren (DE) / Verwaltungsstrafverfahren (AT)


Explanation:
Hier dürfte wahrscheinlich das Ordnungswidrigkeitenrecht angesprochen sein.

DEFINITION DERECHO PENAL ADMINISTRATIVO

- El Derecho Penal Administrativo, es el conjunto de normas que imponen penas a aquellas personas que, teniendo un deber para con la Administración, no lo cumplen. Como desprendimiento del Derecho Penal Administrativo, se suele hablar del Derecho Penal Fiscal, haciéndose referencia al conjunto de normas que sancionan al contribuyente que no cumple sus obligaciones tributarias. Quelle: http://www.todoiure.com.ar/monografias/mono/penal/El_derecho...
- Obra que analiza la existencia del derecho penal administrativo como una parte especial del derecho penal. La distinción de ambas disciplinas radica en la imposición del castigo, pues mientras el primero impone penas privativas de libertad, el segundo impone sanciones, infracciones y contravenciones de carácter administrativo como consecuencia de la no observancia de las disposiciones legales que son reguladas por los órganos de la administración pública, y cuyas sanciones no se encuentran reguladas en el Código Penal. Quelle: http://biblioteca.universia.net/html_bura/ficha/params/id/37...

DEFINITION ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT (DE)/ VERWALTUNGSSTRAFRECHT (AT)
- Eine Verwaltungsstrafe ist eine echte Strafe im rechtstechnischen Sinne, welche nicht von einem Gericht, sondern von einer Behörde bei Übertretung einer Verwaltungsvorschrift[1] verhängt wird. Situation in der Bundesrepublik Deutschland: Zur Verhängung von Verwaltungsstrafen waren früher Polizei- und Finanzbehörden ermächtigt. Diese Ermächtigung besteht heute aufgrund von Art. 92 des Grundgesetzes (GG) nicht mehr. Dafür wurde jedoch das Ordnungswidrigkeitengesetz eingeführt, welches materielle Normen mit Bußgeldtatbeständen sowie formelles Recht (Verfahrensrecht) enthält. Eine Ordnungswidrigkeit hat nicht die Rechtswirkung einer echten Strafe beziehungsweise Kriminalstrafe. Auch kann eine Verwaltungsbehörde anders als ein Strafgericht keine Freiheitsstrafe verhängen. Situation in Österreich: Hier können Verwaltungsbehörden weiterhin Verwaltungsstrafen gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz 1991 verhängen. Verwaltungsstrafen gelten in aller Regel jedoch nicht als Kriminalstrafen und haben jedenfalls nicht deren Rechtswirkungen. Das österreichische Verwaltungsstrafrecht entspricht demzufolge in seiner praktischen Bedeutung und Stellung im Wesentlichen dem Ordnungswidrigkeitenrecht in Deutschland. Durch die politischen Reformen der Nachkriegszeit existiert ein genereller Trend, Kriminalstrafen durch Verwaltungsstrafen zu ersetzen (Entkriminalisierung). Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsstrafe
- Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht). Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

MALTE STADTLANDER
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Soweit ich sehe, sind das zwei Paar Stiefel. (s.u.) Aber in Österreich gibt es Verwaltungsstrafgesetz. Könnte es sich vielleicht um einen Komma-Fehler handelt: ... juicios y enjuiciamientos civiles, penales, administrativos, contenciosos administrativos ... (?)

Rechtsdurchsetzung
Allgemein wird die Auffassung vertreten, dass die erste Instanz für die Schnelligkeit bekannt ist und die zweite Instanz für die Gründlichkeit. Dies bedeutet, dass bei der Rechtsdurchsetzung durchaus mit Schlamperei gerechnet werden muss. Dies ist der Unabhängigkeit der Richter geschuldet, die dazu führt, dass die Richter die freie Entscheidung haben, wie viel Fleiß sie in den jeweiligen Fall einbringen.

Die Unabhängigkeit der Gerichte geht aus der Verfassung hervor. Danach kann ein Richter, der eine Richter Planstelle innehat, gemäß Art. 97GG nicht gegen seinen Willen entlassen oder versetzt werden. Auch hier gibt es einige Ausnahmen, die dies jedoch ermöglichen würden. Sachlich wird die Unabhängigkeit dadurch erreicht, dass der Richter nicht an seine alten Gerichtsentscheidungen gebunden ist. Ein Richter ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG nur an das Gesetz gebunden. Die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Richter garantiert diesen, dass sie nicht für fehlerhafte Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Grundlage für die Durchsetzung des Rechtes im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens sind die Verfahrensregelungen. Hier werden so grundlegende Aspekte wie Zuständigkeiten der Gerichte, Fristen für Klage und Berufung festgelegt. Die Anforderungen für die verschiedenen Rechtsgebiete sind unterschiedlich, so dass es verschiedene Verfahrensordnungen gibt. So gilt die ZPO für das Zivilrecht, das ArbGG für das Arbeitsrecht, StPO für das Strafrecht, das VwGO für das Verwaltungsstreitverfahren und das SGG für das Sozialrecht.

Das Zivilrecht gewährt die Privatautonomie, wonach jeder Einzelne berechtigt ist, im Rahmen der Gesetze seine Lebensverhältnisse eigenverantwortlich zu gestalten. Im Zivilprozess gilt die Dispositionsmaxime, wonach die beteiligten Parteien über das Gerichtsverfahren herrschen. Dies bedeutet, dass sie die Klage erheben oder zurücknehmen können. Des Weiteren können sie sich einigen. Wenn es keinen Kläger gibt, ist auch kein Richter erforderlich. Dagegen bedeutet das Prinzip der Offizialmaxime, dass ein Verfahren ohne Berücksichtigung der betroffenen Personen in Gang gebracht werden kann.


    Reference: http://www.juramagazin.de/rechtsdurchsetzung
mohaase
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