"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" - bitte um Hilfe bei einigen Punkten
Thread poster: Katarzyna Slowikova
Katarzyna Slowikova
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Oct 4, 2020

Ich bin seit 2007 in Tschechien (mein Herkunftsland) als selbständige Übersetzerin angemeldet. Weil ich aber schon viele Jahre in Deutschland lebe, möchte ich die Gewerbe in Tschechien einzustellen und mich in DE als Freiberuflerin zu melden.
Dazu brauche ich das oben genannten Formular auszufüllen, bin mich aber bei mehreren Punkten nicht sicher. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir damit jemand helfen könnte.
Ich bin ganz einfacher Fall: ledig, an keinem weiteren Unternehmen
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Ich bin seit 2007 in Tschechien (mein Herkunftsland) als selbständige Übersetzerin angemeldet. Weil ich aber schon viele Jahre in Deutschland lebe, möchte ich die Gewerbe in Tschechien einzustellen und mich in DE als Freiberuflerin zu melden.
Dazu brauche ich das oben genannten Formular auszufüllen, bin mich aber bei mehreren Punkten nicht sicher. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir damit jemand helfen könnte.
Ich bin ganz einfacher Fall: ledig, an keinem weiteren Unternehmen beteiligt, keine weitere Beschäftigung, mein Einkommen wird die 17500 EUR Grenze nicht überschreiten.
Seit diesem Oktober bin ich auch (Vollzeit-)Studentin und aus diesem Grund wurde mir geraten, die Nebentätigkeit anzumelden. Es scheint mir aber, dass die Haupt- oder Nebentätigkeit bei Freiberuflern gar nicht unterschieden wird, oder? Außerdem bin ich 40 Jahre alt, was heißt, dass ich für die eventuelle Ermäßigungen bei der Krankenversicherung sowieso nicht berechtigt bin (ich denke, das war die Idee hinter diesem Rat, der allerdings von einer Person kam, die sich mit dem Thema Selbstständigkeit oder Studien nicht gut kennt).

Ich würde mich sehr freuen, wenn euch mir mit den folgenden Punkten helfen könnt (das Formular findet euch z.B. hier: https://www.smartsteuer.de/online/wp-content/uploads/2019/01/034250.pdf):

Punkt 134 - habe ich angekreuzt, da mein Umsatz unter der Grenze liegen wird. Darf ich aber dann für die Kunden in EU-Ausland arbeiten? Bei denen muss doch in der Rechnung 0% USt angegeben werden. Und heißt es eigentlich, dass ich den DE Unternehmen keine USt berechnen werde...? (In Tschechien war ich zum USt angemeldet, was hieß, dass ich den CZ Unternehmen immer 21% USt berechnen musste, den ausländischen Unternehmen dagegen 0% - wegen der Reverse Charge.)
Punkten 145-7 - ich habe jemals Nein angekreuzt. Ist es richtig..?
Punkt 148 - "nach vereinnahmten Entgelten" und weiter "weil ich Umsätze ausführe, für die..."
Punkt 7.11.1 - hier bin ich ganz ratlos... Ich habe die 2. Möglichkeit angekreuzt ("Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat..."), aber habe keine Ahnung, welche der beiden weiteren Optionen ich auswählen soll.

Es macht mir auch Sorgen, dass ich in keinem Punkt die Frage nach dem s.g. Reverse Charge erkannt habe. Ist es dort irgendwo thematisiert?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn euch ihr Zeit nimmt, um meine Fragen zu beantworten. Ich bin erschrocken, dass ich in Probleme gerate, wenn ich etwas falsch ausfülle. :/
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Rolf Keller
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Vorsicht! Oct 5, 2020

Katarzyna Slowikova wrote:

Ich bin seit 2007 in Tschechien (mein Herkunftsland) als selbständige Übersetzerin angemeldet. Weil ich aber schon viele Jahre in Deutschland lebe, möchte ich die Gewerbe in Tschechien einzustellen und mich in DE als Freiberuflerin zu melden.

Was bedeutet das GENAU? Wann hast du wo als Übersetzerin gearbeitet?

Man muss sich dort anmelden, wo man tatsächlich arbeitet. Wenn du jahrelang in Deutschland gearbeitet hast, hättest du dich schon vor Jahren in Deutschland anmelden müssen. Wenn du in dem Formular in Zeile 78 ein falsches Datum einträgst (also NICHT das Datum, an dem du erstmalig in Deutschland gearbeitet hast), dann kommt strafbare Steuerverkürzung oder gar Steuerhinterziehung in Betracht - in diesem Fall solltest du dich an einen Steuerberater wenden, der füllt dann mit dir zusammen das Formular aus. Eine Beratungsstunde genügt und kostet nicht viel.

Hier im Forum bekommst du zwar richtige Antworten, leider aber auch viele völlig falsche. Das kann man bei früheren Fragen sehen.

Was die Umsatzsteuerfragen bezüglich ausländischer Kunden angeht, bekommst du sogar beim Finanzamt manchmal falsche Auskünfte, weil die einfachen Sachbearbeiter nicht immer verstehen, was es steuerlich bedeutet, in Deutschland zu übersetzen und die Übersetzung dann per Mail ins Ausland zu schicken. Richtige Auskünfte dazu bekommst du hier: https://www.triacom.com/forms/vat.form.de.php



[Bearbeitet am 2020-10-05 08:17 GMT]

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Michael Wetzel
 
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Deine Fragen zur Steuer in D Oct 5, 2020

Hallo,

wenn ich die Zeit finde, melde ich mich zu den Fragen, zu denen ich wirklich etwas weiß, evtl. später.

Momentan, ohne Zeit 😉, könnte man schon mal auf etwas achten: Einkommen (~ Gewinn) ≠ Umsatz. Das zu verwechseln kann sehr haarig 😉 werden, nicht nur, wenn es um Steuern geht ...

Gruß,

Sebastian Witte


 
A. & S. Witte
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Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Abs. 1 UStG Oct 5, 2020

Katarzyna Slowikova wrote:

Ich bin seit 2007 in Tschechien (mein Herkunftsland) als selbständige Übersetzerin angemeldet. Weil ich aber schon viele Jahre in Deutschland lebe, möchte ich die Gewerbe in Tschechien einzustellen und mich in DE als Freiberuflerin zu melden.
Dazu brauche ich das oben genannten Formular auszufüllen, bin mich aber bei mehreren Punkten nicht sicher. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir damit jemand helfen könnte.
Ich bin ganz einfacher Fall: ledig, an keinem weiteren Unternehmen beteiligt, keine weitere Beschäftigung, mein Einkommen wird die 17500 EUR Grenze nicht überschreiten.
Seit diesem Oktober bin ich auch (Vollzeit-)Studentin und aus diesem Grund wurde mir geraten, die Nebentätigkeit anzumelden. Es scheint mir aber, dass die Haupt- oder Nebentätigkeit bei Freiberuflern gar nicht unterschieden wird, oder? Außerdem bin ich 40 Jahre alt, was heißt, dass ich für die eventuelle Ermäßigungen bei der Krankenversicherung sowieso nicht berechtigt bin (ich denke, das war die Idee hinter diesem Rat, der allerdings von einer Person kam, die sich mit dem Thema Selbstständigkeit oder Studien nicht gut kennt).

Ich würde mich sehr freuen, wenn euch mir mit den folgenden Punkten helfen könnt (das Formular findet euch z.B. hier: https://www.smartsteuer.de/online/wp-content/uploads/2019/01/034250.pdf):

Punkt 134 - habe ich angekreuzt, da mein Umsatz unter der Grenze liegen wird. Darf ich aber dann für die Kunden in EU-Ausland arbeiten? Bei denen muss doch in der Rechnung 0% USt angegeben werden. Und heißt es eigentlich, dass ich den DE Unternehmen keine USt berechnen werde...? (In Tschechien war ich zum USt angemeldet, was hieß, dass ich den CZ Unternehmen immer 21% USt berechnen musste, den ausländischen Unternehmen dagegen 0% - wegen der Reverse Charge.)



Hallo Katarzyna,

Punkt 134 aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung lautet:

"7.3 Kleinunternehmer-Regelung
134 Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze von 17.500 EUR voraussichtlich nicht überschreiten.
Es wird die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) in Anspruch genommen.
In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Hinweis: Angaben zu Tz. 7.8 sind nicht erforderlich; Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln."

Natürlich gibt es hierfür echte Experten wie einen Steuerberater (der bei unter 17.500 Euro Jahresumsatz aber nicht wirtschaftlich ist) oder Dr. Thea Döhler (Triacom) oder ... aber ich denke, ich kann es auch so selbst wagen, die Frage zu beantworten, auch wenn wir immer umsatzsteuerpflichtig waren: Du berechnest bei Wahl dieser Kleinunternehmer-Regelung einfach niemandem Umsatzsteuer, unabhängig vom Kundentyp (Unternehmer vs. Nichtunternehmer* (~Privatperson)) oder vom Sitzland des Kunden - und kannst für alle arbeiten, auch Kunden weltweit.

Hier https://www.triacom.com/forms/vat.form.de.php kann der bestbewährte Umsatzsteuerratgeber für Übersetzer sowie Dolmetscher von Thea Döhler kostenlos runtergeladen werden.

Gruß,


* Nichtunternehmer und Privatperson sind natürlich wirklich nicht unbedingt äquivalent. Dieser Vergleich diente nur der Veranschaulichung für Dich. Wenn Dein Kunde in der EU keine Umsatzsteuer-Ident-Nr. besitzt, aber in einem kleinen Büro weit vor den Toren der Altstadt, schon fast Nähe Stadtrand, in einer kleinen Seitenstraße, Übersetzungen von Dir und anderen Sprachkundigen einkauft und dann an seine Kunden abverkauft, ist er steuerlich gesehen nämlich viel näher an einer Privatperson als an einem Unternehmer und wird daher umsatzsteuerlich als Nichtunternehmer eingestuft. Auch dann gilt wie gesagt für Dich als mit weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz unter die Kleinunterunternehmerregelung fallende Übersetzerin/Dienstleisterin/Erstverkäuferin der Leistung: dem Kunden berechnest Du keine Umsatzsteuer.

[Edited at 2020-10-05 12:24 GMT]


 
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Punkte 145-147 aus Deinem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Oct 5, 2020

Katarzyna Slowikova wrote:

Ich bin seit 2007 in Tschechien (mein Herkunftsland) als selbständige Übersetzerin angemeldet. Weil ich aber schon viele Jahre in Deutschland lebe, möchte ich die Gewerbe in Tschechien einzustellen und mich in DE als Freiberuflerin zu melden.
Dazu brauche ich das oben genannten Formular auszufüllen, bin mich aber bei mehreren Punkten nicht sicher. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir damit jemand helfen könnte.
Ich bin ganz einfacher Fall: ledig, an keinem weiteren Unternehmen beteiligt, keine weitere Beschäftigung, mein Einkommen wird die 17500 EUR Grenze nicht überschreiten.
Seit diesem Oktober bin ich auch (Vollzeit-)Studentin und aus diesem Grund wurde mir geraten, die Nebentätigkeit anzumelden. Es scheint mir aber, dass die Haupt- oder Nebentätigkeit bei Freiberuflern gar nicht unterschieden wird, oder? Außerdem bin ich 40 Jahre alt, was heißt, dass ich für die eventuelle Ermäßigungen bei der Krankenversicherung sowieso nicht berechtigt bin (ich denke, das war die Idee hinter diesem Rat, der allerdings von einer Person kam, die sich mit dem Thema Selbstständigkeit oder Studien nicht gut kennt).

Ich würde mich sehr freuen, wenn euch mir mit den folgenden Punkten helfen könnt (das Formular findet euch z.B. hier: https://www.smartsteuer.de/online/wp-content/uploads/2019/01/034250.pdf):

Punkte 145-147 - ich habe jemals Nein angekreuzt. Ist es richtig..?



Die Punkte 145 bis 147 sind sehr technisch. Hier würde ich evtl. wirklich eine/n Fachmann/Fachfrau hinzuziehen. Evtl. ist der Ratgeber von Thea Döhler ein durchsuchbares PDF und man kann zunächst darin nach Wortlauten aus dem Fragebogen/erwähnten Gesetzesstellen suchen. Umsatzsteuerrecht ist nicht immer so unkompliziert und einfach wie sein Ruf 😉.


Ivana Kahle
 
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Punkt 148 und Punkt 7.11.1 Oct 5, 2020

Katarzyna Slowikova wrote:

Ich bin seit 2007 in Tschechien (mein Herkunftsland) als selbständige Übersetzerin angemeldet. Weil ich aber schon viele Jahre in Deutschland lebe, möchte ich die Gewerbe in Tschechien einzustellen und mich in DE als Freiberuflerin zu melden.
Dazu brauche ich das oben genannten Formular auszufüllen, bin mich aber bei mehreren Punkten nicht sicher. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir damit jemand helfen könnte.
Ich bin ganz einfacher Fall: ledig, an keinem weiteren Unternehmen beteiligt, keine weitere Beschäftigung, mein Einkommen wird die 17500 EUR Grenze nicht überschreiten.
Seit diesem Oktober bin ich auch (Vollzeit-)Studentin und aus diesem Grund wurde mir geraten, die Nebentätigkeit anzumelden. Es scheint mir aber, dass die Haupt- oder Nebentätigkeit bei Freiberuflern gar nicht unterschieden wird, oder? Außerdem bin ich 40 Jahre alt, was heißt, dass ich für die eventuelle Ermäßigungen bei der Krankenversicherung sowieso nicht berechtigt bin (ich denke, das war die Idee hinter diesem Rat, der allerdings von einer Person kam, die sich mit dem Thema Selbstständigkeit oder Studien nicht gut kennt).

Ich würde mich sehr freuen, wenn euch mir mit den folgenden Punkten helfen könnt (das Formular findet euch z.B. hier: https://www.smartsteuer.de/online/wp-content/uploads/2019/01/034250.pdf):

Punkt 148 - "nach vereinnahmten Entgelten" und weiter "weil ich Umsätze ausführe, für die..."
Punkt 7.11.1 - hier bin ich ganz ratlos... Ich habe die 2. Möglichkeit angekreuzt ("Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat..."), aber habe keine Ahnung, welche der beiden weiteren Optionen ich auswählen soll.



Diese Punkte konnte ich leider im verlinkten Fragebogen nicht finden, 7.11 habe ich gefunden (nicht jedoch 7.11.1 - Dein Zitat "Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat..." habe ich dabei aber nicht im durchsuchbaren Fragebogen gefunden), Punkt 148 hat einen ganz anderen Wortlaut als den von Dir hier eingefügten, Deine Zitate "nach vereinnahmten Entgelten" und "weil ich Umsätze ausführe" kommen im verlinkten Fragebogen nicht vor.

Gruß,

[Edited at 2020-10-05 10:15 GMT]


 
Ivana Kahle
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Existenzgründungsberatung Oct 5, 2020

Hallo Katarzyna,
ich habe neulich versucht, diesen Fragebogen auszufüllen. Danach ging ich zu einer Existenzgründungs- und Steuerberaterin. Vieles war nicht richtig ausgefüllt.
Ich würde Dir raten, eine/n gute/n Existenzgründungs- und Steuerberater/In zu finden.
Bist Du vielleicht beim BDÜ?
Dort gibt es nette Kollegen, die Dir eventuell jemanden empfehlen könnten (je nachdem, wo du dicht jetzt aufhältst).
In einigen Bundesländern gibt es gratis Existenzgrü
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Hallo Katarzyna,
ich habe neulich versucht, diesen Fragebogen auszufüllen. Danach ging ich zu einer Existenzgründungs- und Steuerberaterin. Vieles war nicht richtig ausgefüllt.
Ich würde Dir raten, eine/n gute/n Existenzgründungs- und Steuerberater/In zu finden.
Bist Du vielleicht beim BDÜ?
Dort gibt es nette Kollegen, die Dir eventuell jemanden empfehlen könnten (je nachdem, wo du dicht jetzt aufhältst).
In einigen Bundesländern gibt es gratis Existenzgründungsberatung, oder Du kriegst Beratung zum ermäßigten Preis.
Du kannst dich auch an die IHK wenden.
Viel Glück und lass dich von dem Haufen der Papierarbeit nicht abschrecken
Schöne Grüße,
Ivana Kahle, BDÜ, ATA
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A. & S. Witte
 
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Punkt 147 - Fortsetzung Oct 5, 2020

A. & S. Witte wrote:

Katarzyna Slowikova wrote:

Ich bin seit 2007 in Tschechien (mein Herkunftsland) als selbständige Übersetzerin angemeldet. Weil ich aber schon viele Jahre in Deutschland lebe, möchte ich die Gewerbe in Tschechien einzustellen und mich in DE als Freiberuflerin zu melden.
Dazu brauche ich das oben genannten Formular auszufüllen, bin mich aber bei mehreren Punkten nicht sicher. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir damit jemand helfen könnte.
Ich bin ganz einfacher Fall: ledig, an keinem weiteren Unternehmen beteiligt, keine weitere Beschäftigung, mein Einkommen wird die 17500 EUR Grenze nicht überschreiten.
Seit diesem Oktober bin ich auch (Vollzeit-)Studentin und aus diesem Grund wurde mir geraten, die Nebentätigkeit anzumelden. Es scheint mir aber, dass die Haupt- oder Nebentätigkeit bei Freiberuflern gar nicht unterschieden wird, oder? Außerdem bin ich 40 Jahre alt, was heißt, dass ich für die eventuelle Ermäßigungen bei der Krankenversicherung sowieso nicht berechtigt bin (ich denke, das war die Idee hinter diesem Rat, der allerdings von einer Person kam, die sich mit dem Thema Selbstständigkeit oder Studien nicht gut kennt).

Ich würde mich sehr freuen, wenn euch mir mit den folgenden Punkten helfen könnt (das Formular findet euch z.B. hier: https://www.smartsteuer.de/online/wp-content/uploads/2019/01/034250.pdf):

Punkte 145-147 - ich habe jemals Nein angekreuzt. Ist es richtig..?



Die Punkte 145 bis 147 sind sehr technisch. Hier würde ich evtl. wirklich eine/n Fachmann/Fachfrau hinzuziehen. Evtl. ist der Ratgeber von Thea Döhler ein durchsuchbares PDF und man kann zunächst darin nach Wortlauten aus dem Fragebogen/erwähnten Gesetzesstellen suchen. Umsatzsteuerrecht ist nicht immer so unkompliziert und einfach wie sein Ruf 😉.


Punkt 147 lautet:
"7.6 Steuersatz
Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UStG unterliegen:
Nein Ja
Art des Umsatzes/der Tätigkeit
(§ 12 Abs. 2 Nr. UStG)"

§ 12 Abs. 2 UStG lautet:
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen [...] oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen
a)
im Schienenbahnverkehr,
b)
im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;
14.
die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
15.
die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
-----
*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:
"10.
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt."
Fußnote
(+++ § 12: Zur Anwendung vgl. § 28 +++)"

Also ich erinnere mich: schriftliche Übersetzungen immer 19% (bzw. bis 31.12.2020 dann eben 16% wegen der Coronarezession), ausgenommen literarische Übersetzungen, die immer 7% --- bzw. 5% bis 31.12.2020 wegen Coronarezession). 5% ist der ermäßigte Steuersatz momentan. Wenn Du keine literarischen Übersetzungen anfertigst, musst Du unter Punkt 147 Nein ankreuzen.

Gruß,

[Edited at 2020-10-05 12:09 GMT]


 
Katarzyna Slowikova
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Danke!! :* Oct 6, 2020

Hallo,

ich möchte mich bei allen ganz herzlich bedanken und sorry, dass ich mich erst heute zurückmelde, ich war gestern beschäftigt.

Ich werde jetzt versuchen, durch das Formular wieder zu gehen und Ihre Antworte einarbeiten.
Wenn ich noch Probleme hätte, werde ich mich melden. Es ist schon eine große Erleichterung, zu wissen, dass ich hier Fragen stellen und Antworte bekommen kann. Inzwischen habe ich auch e
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Hallo,

ich möchte mich bei allen ganz herzlich bedanken und sorry, dass ich mich erst heute zurückmelde, ich war gestern beschäftigt.

Ich werde jetzt versuchen, durch das Formular wieder zu gehen und Ihre Antworte einarbeiten.
Wenn ich noch Probleme hätte, werde ich mich melden. Es ist schon eine große Erleichterung, zu wissen, dass ich hier Fragen stellen und Antworte bekommen kann. Inzwischen habe ich auch eine Beratungsstelle gefunden (www.akelei-online.de). In BDÜ bin ich nicht.

Sorry für den schlecht formatiertem Link zum Formular, ich werde es noch korrigieren. Ich habe auch nicht bemerkt, dass das Formular nicht ganz identisch mit dem ist, das ich benutzt und aus dem ich zitiert habe (bzw. generiert habe: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fseeun). Schon die Nummer unterscheiden sich... komisch.

Speziellen Dank @A. & S. Witte und Rolf Keller für den Link zum Umsatzsteuerratgeber, den werde ich durchstudieren.... :/ (ja, ich habe keine Lust darauf, war sehr froh, dass ich das tschechische USt.-System nach den Jahren relativ gut kapiert habe, und jetzt muss ich wieder alles ab Null erlernen... ).

Nochmals vielen Dank für euren Rat und nette Worte und ich werde mich vielleicht noch melden.


[Edited at 2020-10-06 11:54 GMT]
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Katarzyna Slowikova
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Die richtige Stellen und ein Screenshot Oct 6, 2020

A. & S. Witte wrote:

Katarzyna Slowikova wrote:

Punkt 148 - "nach vereinnahmten Entgelten" und weiter "weil ich Umsätze ausführe, für die..."
Punkt 7.11.1 - hier bin ich ganz ratlos... Ich habe die 2. Möglichkeit angekreuzt ("Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat..."), aber habe keine Ahnung, welche der beiden weiteren Optionen ich auswählen soll.



Diese Punkte konnte ich leider im verlinkten Fragebogen nicht finden, 7.11 habe ich gefunden (nicht jedoch 7.11.1 - Dein Zitat "Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat..." habe ich dabei aber nicht im durchsuchbaren Fragebogen gefunden),


Das tut mir leid, ich habe es nicht bemerkt, dass sich die Formulare unterscheiden. Komischerweise kann ich keine pdf finden, wo sich dieser Punkt befinden würde.... deswegen habe ich einen Screenshot gemacht, den euch hier herunterladen könnt:
http://www.uschovna.cz/en/zasilka/DJNIXZUVTSFSIBRN-KTI
(Entweder sind die online pdf's alt oder es gibt Unterschiede je nach dem Land (ich bin in Berlin), oder...??? Das ist wirklich verwirrend...)

A. & S. Witte wrote:
Punkt 148 hat einen ganz anderen Wortlaut als den von Dir hier eingefügten, Deine Zitate "nach vereinnahmten Entgelten" und "weil ich Umsätze ausführe" kommen im verlinkten Fragebogen nicht vor.



Der Punkt 148 entspricht in der von mir verlinkten pdf dem Punkt 149, beginnt mit "Ich berechne die Umsatzsteuer nach".

Die Antworte auf die beide Fragen würden mich noch interessieren.
Leider habe ich jetzt wieder keine Zeit mehr, um mich damit zu beschäftigen, morgen werde ich aber die Beratungsstelle anrufen und falls ich etwas nützliches erfahre, werde ich es hier posten, vielleicht hilft es auch noch jemandem in Zukunft. Ich will die Anmeldung auf jeden Fall bis Freitag durchführen.
Vielen Dank nochmals!


 
A. & S. Witte
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Screenshot Oct 6, 2020

Katarzyna Slowikova wrote:

A. & S. Witte wrote:

Katarzyna Slowikova wrote:

Punkt 148 - "nach vereinnahmten Entgelten" und weiter "weil ich Umsätze ausführe, für die..."
Punkt 7.11.1 - hier bin ich ganz ratlos... Ich habe die 2. Möglichkeit angekreuzt ("Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat..."), aber habe keine Ahnung, welche der beiden weiteren Optionen ich auswählen soll.



Diese Punkte konnte ich leider im verlinkten Fragebogen nicht finden, 7.11 habe ich gefunden (nicht jedoch 7.11.1 - Dein Zitat "Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat..." habe ich dabei aber nicht im durchsuchbaren Fragebogen gefunden),


Das tut mir leid, ich habe es nicht bemerkt, dass sich die Formulare unterscheiden. Komischerweise kann ich keine pdf finden, wo sich dieser Punkt befinden würde.... deswegen habe ich einen Screenshot gemacht, den euch hier herunterladen könnt:
http://www.uschovna.cz/en/zasilka/DJNIXZUVTSFSIBRN-KTI
(Entweder sind die online pdf's alt oder es gibt Unterschiede je nach dem Land (ich bin in Berlin), oder...??? Das ist wirklich verwirrend...)

A. & S. Witte wrote:
Punkt 148 hat einen ganz anderen Wortlaut als den von Dir hier eingefügten, Deine Zitate "nach vereinnahmten Entgelten" und "weil ich Umsätze ausführe" kommen im verlinkten Fragebogen nicht vor.



Der Punkt 148 entspricht in der von mir verlinkten pdf dem Punkt 149, beginnt mit "Ich berechne die Umsatzsteuer nach".

Die Antworte auf die beide Fragen würden mich noch interessieren.
Leider habe ich jetzt wieder keine Zeit mehr, um mich damit zu beschäftigen, morgen werde ich aber die Beratungsstelle anrufen und falls ich etwas nützliches erfahre, werde ich es hier posten, vielleicht hilft es auch noch jemandem in Zukunft. Ich will die Anmeldung auf jeden Fall bis Freitag durchführen.
Vielen Dank nochmals!


Hallo nochmal Katarzyna,

es kann sein, dass Dein Übersetzungsbetrieb in CZ (falls bis heute nie offiziell, d.h. CZ-finanzamtlich, beendet) Deiner angekreuzten Aussage "Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat" nicht entspricht. Denn CZ = EU-Mitgliedsstaat. Dort hast Du wahrscheinlich noch immer eine passiv weiterlaufende Niederlassung, solange bis diese beim CZ-Finanzamt abgemeldet wird.

In D hat es auf jeden Fall fördernde Infrastruktur für so ziemlich alle Lebensbereiche, soviel kann ich aus eigener Erfahrung zumindest sagen, sogar für Steuerfragen. Wie gut diese Strukturen sozialer Arbeit dann jeweils funktionieren - es kommt sehr auf den Einzelfall, d.h. den einzelnen Träger, an. Ich find' es jedenfalls gut, dass es diese gibt.

Gruß,

[Edited at 2020-10-06 14:27 GMT]


 
Katarzyna Slowikova
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Noch ein Versuch Oct 29, 2020

Ich muss zugeben, dass ich diese Sache bis heute nicht erledigt habe... jetzt bin ich dazu zurückgekommen, um es endlich zu machen.
Das Gewerbe in Tschechien habe ich zum heutigen Datum eingestellt.
Weil ich es so verzögert habe, ist jetzt das Problem entstanden, ob ich mich in DE rückwirkend anmelden soll oder ob es zu Problemen führen würde, wenn sich die beiden Selbstständigkeiten für etwa 2 Wochen decken. Ich werde auf jeden Fall noch bei dem Amt anrufen, wenn hier aber je
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Ich muss zugeben, dass ich diese Sache bis heute nicht erledigt habe... jetzt bin ich dazu zurückgekommen, um es endlich zu machen.
Das Gewerbe in Tschechien habe ich zum heutigen Datum eingestellt.
Weil ich es so verzögert habe, ist jetzt das Problem entstanden, ob ich mich in DE rückwirkend anmelden soll oder ob es zu Problemen führen würde, wenn sich die beiden Selbstständigkeiten für etwa 2 Wochen decken. Ich werde auf jeden Fall noch bei dem Amt anrufen, wenn hier aber jemand etwas darüber weiß, bitte schreiben Sie es.
Ich würde mich am liebsten zum 9.10. als Freiberuflerin anmelden, wegen der Krankenversicherung.

Hauptsächlich aber schreibe ich hier wieder, weil ich zusätzliches Info zu dem Punkt 7.11.1 gefunden habe und vielleicht wird dieses für jemanden nützlich sein:
https://www.steuerberater-pressler.de/umsatzsteuer-bei-grenzueberschreitenden-dienstleistungen/
Dieser Punkt handelt also über den Reverse Charge, nur wird es in DE offensichtlich anders als in Tschechien definiert (und genannt??)- in Tschechien gilt diese Regelung auch dann, wenn der Empfänger ein Unternehmen ist. Übersetzungen gehören zu den Leistungen, die davon betroffen sind.
Ich denke also, dass die Optionen, die ich ursprünglich angekreuzt habe, richtig sind ("Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat..." und dann "Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat").
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich einem Nicht-Unternehmen, entweder in DE oder in Ausland, etwas liefern werde, ist nahezu Null, aber... etwas muss hier offensichtlich ausgefüllt werden.

Und noch zur Beitrag von

A. & S. Witte:

Hallo nochmal Katarzyna,

es kann sein, dass Dein Übersetzungsbetrieb in CZ (falls bis heute nie offiziell, d.h. CZ-finanzamtlich, beendet) Deiner angekreuzten Aussage "Ich habe keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat" nicht entspricht. Denn CZ = EU-Mitgliedsstaat. Dort hast Du wahrscheinlich noch immer eine passiv weiterlaufende Niederlassung, solange bis diese beim CZ-Finanzamt abgemeldet wird.


Danke für deinen Beitrag, aber soweit ich weiß, ist eine Niederlassung etwas anderes. Auch wenn sich die beiden Selbstständigkeiten zeitlich decken werden, heißt es doch nicht, dass die eine eine Niederlassung von der anderen ist. Sie sind unabhängig, jede hat einen anderen Sitz, Steuernummer etc.

Ich werde die übrig gebliebenen Fragen morgen telefonisch erklären und danach das Formular und die Mitteilung an Finanzamt verschicken. Falls ich noch etwas wichtiges erfahre, werde ich es hier schreiben.

Danke nochmal für eure Beiträge!
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Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 03:06
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Frühere Tätigkeit in Deutschland? Oct 30, 2020

An Katarzyna Slowikova

Du hast zwar viel geschrieben, bist aber auf meine Frage nicht eingegangen. Vielleicht hast du sie übersehen, weil mein Beitrag zwar am Anfang des Threads steht, aber von ProZ erst später freigeschaltet wurde.

Ich präzisiere das noch mal. Du lebst - wie du sagst - seit vielen Jahren in Deutschland, das lässt vermuten, dass du in Deutschland am Schreibtisch übersetzt hast. Dann wärest du nach §1 EStG in Deutschland einkommensteuerpflichtig gewesen und hättest die Einnahmen aus der freiberuflichen Übersetzertätigkeit in Deutschland versteuern müssen. Das ist völlig unabhängig von deiner Nationalität und auch davon wo die Kunden sitzen. Der Sitz der Kunden spielt nur für die Umsatzsteuer eine Rolle.

ist jetzt das Problem entstanden, ob ich mich in DE rückwirkend anmelden soll oder ob es zu Problemen führen würde


Eine verspätete Anmeldung bei solch kleinen Freiberuflern toleriert das Finanzamt auf jeden Fall, ein paar Wochen sind da gar kein Problem. Problem wäre nur die Sache, die ich oben erklärt habe, weil das zu Steuernachzahlungen und Schlimmeren führen kann.

Ich werde auf jeden Fall noch bei dem Amt anrufen

Falls das oben von mir erklärte Problem mit der Einkommenssteuer tatsächlich vorliegt, würde ich mit Anrufen ganz vorsichtig sein, um keine schlafenden Hunde zu wecken.


 


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