09:52 May 26, 2017
"Die Gesellschaft für null und nichtig erklären".
Klingt irgendwie seltsam. Andererseits kann ich nirgends diese rumänische Formulierung mit Übersetzung finden. Aber die rum. Formulierung findet Google über 100 mal!
Was mag es bedeuten, unter welchen Bedingungen kann diese Erklärung erfolgen? Doch wohl nur anfangs, bevor die Gesellschaft mit Personal ausgestattet wird und zu arbeiten beginnt- oder?
Ich kann es nur so verstehen, dass aus gewissen, mir unbekannten Gründen der Gesellschaft der "GmbH"- Charakter/ Status abgesprochen wird- was für meine Begriffe bedeutet, dass die Gesellschafter dann eine volle Haftung haben, nicht die beschränkte. Als Grund stelle ich mir vor, dass der "alleinige Gesellschafter" vorher einen Bankrott verursacht hat und deshalb keine neue GmbH gründen darf- habe ich mal so gehört. Passt das aber hier? Und: Welches ist die zutreffende deutsche Formulierung?
Es könnte auch andere Ursachen geben- z.B. dass die GmbH schwer gg. gewisse Gesetze verstoßen hat, bsp. Drogenhandel, Sklaven/ Mädchen- Handel. Dennoch müsste die deutsche Formulierung etwas anders lauten- nur wie? Denn "null und nichtig" sin Dokumente, Urkunden!
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